Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibung derGemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020
Auf Grund des Art. 14 Abs. 3 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, und der §§ 10 und 81 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl.Nr. 30/1999, in der Fassung LGBl.Nr. 16/2004 und Nr. 36/2020, wird verordnet:
Die Wahlen der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters werden für alle Gemeinden des Landes auf Sonntag, den 13. September 2020, ausgeschrieben.
Der Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird auf Sonntag, den 27. September 2020, festgesetzt.
Als Stichtag wird Montag, der 29. Juni 2020, bestimmt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: