Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der
„EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 11. September 2020 in
der Marktgemeinde Götzis | Omnilex
LGBLA_VO_20200714_42•Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der
„EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 11. September 2020 in
der Marktgemeinde Götzis
Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der
„EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 11. September 2020 in
der Marktgemeinde Götzis
LGBLA_VO_20200714_42Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der
„EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 11. September 2020 in
der Marktgemeinde GötzisGazette14.07.2020
Verordnung: Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 11. September 2020 in der Marktgemeinde Götzis
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Marktgemeinde Götzis dürfen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ die im Plan in der Anlage, einschließlich der Erläuterungen dazu, gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 11. September 2020 bis 23 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 12. September 2020 außer Kraft.