Gesetzüber eine Änderung des Verwaltungsabgabengesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Verwaltungsabgabengesetz, LGBl.Nr. 10/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 20/2000, Nr. 58/2001, Nr. 57/2005, Nr. 57/2009, Nr. 44/2013, Nr. 34/2018 und Nr. 27/2020, wird wie folgt geändert:
Im § 2 wird nach dem Ausdruck „3.600 Euro“ der Beistrich durch das Wort „sowie“ ersetzt und die Wortfolge „in Angelegenheiten des Umweltverträglichkeitsprüfungsrechtes 5.400 Euro“ eingefügt.