Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Pflegekindergeldverordnung
Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013, wird verordnet:
Die Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 54/2013, in der Fassung LGBl.Nr. 71/2013, Nr. 90/2014, Nr. 135/2015, Nr. 109/2016, Nr. 104/2017, Nr. 87/2018 und Nr. 92/2019, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 werden die Ausdrücke „556 Euro“, „616 Euro“, „694 Euro“, „743 Euro“ und „815 Euro“ in der angeführten Reihenfolge durch die Ausdrücke „562 Euro“, „623 Euro“, „701 Euro“, „751 Euro“ und „823 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 wird der Ausdruck „344 Euro“ durch den Ausdruck „349 Euro“ ersetzt.
Dem § 3 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) Die Verordnung über eine Änderung der Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 97/2020, tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.“
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: