Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung1
Auf Grund der §§ 10 Abs. 4 und 15a Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes, LGBl.Nr. 58/2007, in der Fassung LGBl.Nr. 62/2012, Nr. 27/2018 und Nr. 41/2020, wird verordnet:
Die Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung, LGBl.Nr. 91/2015, wird wie folgt geändert:
Der § 3 Abs. 2 lit. a lautet:
Im § 8 Abs. 2 lit. a wird die Wortfolge „BayWa Lamag GmbH/Technik, Hohenemser Straße 8, 6890 Lustenau“ durch die Wortfolge „Landwirtschaftskammer Tirol, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck“ ersetzt.
Im § 9 Abs. 1 wird die Wortfolge „TÜV Austria Cert GmbH“ durch die Wortfolge „LACON GmbH, Am Teich 2, 4150 Rohrbach-Berg“ ersetzt.
Die Anlage 1 wird durch die angeschlossene Anlage 1 ersetzt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: