Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Campingplatzverordnung
Auf Grund des § 2 Abs. 8 des Campingplatzgesetzes, LGBl.Nr. 34/1981, in der Fassung LGBl.Nr. 78/2017 und Nr. 40/2019, wird verordnet:
Die Campingplatzverordnung, LGBl.Nr. 23/1982, in der Fassung LGBl.Nr. 25/2010, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge „Naturhaushaltes und“ durch die Wortfolge „Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung sowie“ und das Wort „sowie“ durch das Wort „und“ ersetzt.
Im § 2 entfällt der Abs. 2; der bisherige Abs. 3 wird als Abs. 2 bezeichnet.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Die Landesstatthalterin: