Gesetzüber eine Änderung des Landes-Bildungsdirektionsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Landes-Bildungsdirektionsgesetz, LGBl.Nr. 45/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 lit. f wird vor der Wortfolge „sowie die“ die Wortfolge „Aufgaben des Landes, die sich aus dem Bildungsinvestitionsgesetz ergeben,“ eingefügt und die Wortfolge „in schulischen Angelegenheiten“ durch die Wortfolge „in sachlichem Zusammenhang mit dem Schul- und Erziehungswesen“ ersetzt.