Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 08. September 2023 in der Marktgemeinde Götzis | Omnilex
LGBLA_VO_20230613_20•Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 08. September 2023 in der Marktgemeinde Götzis
Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 08. September 2023 in der Marktgemeinde Götzis
LGBLA_VO_20230613_20Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 08. September 2023 in der Marktgemeinde GötzisGazette13.06.2023
Verordnung: Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 08. September 2023 in der Marktgemeinde Götzis
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Marktgemeinde Götzis dürfen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ die im Plan in der Anlage, einschließlich der Erläuterungen dazu, gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 08. September 2023 bis 23 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 09. September 2023 außer Kraft.