Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2023“ am 13. Oktober 2023 in der Marktgemeinde Schruns | Omnilex
LGBLA_VO_20230630_25•Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2023“ am 13. Oktober 2023 in der Marktgemeinde Schruns
Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2023“ am 13. Oktober 2023 in der Marktgemeinde Schruns
LGBLA_VO_20230630_25Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2023“ am 13. Oktober 2023 in der Marktgemeinde SchrunsGazette30.06.2023
Verordnung: Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2023“ am 13. Oktober 2023 in der Marktgemeinde Schruns
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Marktgemeinde Schruns dürfen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2023“ die im Plan in der Anlage, einschließlich der Erläuterungen dazu, gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 13. Oktober 2023 bis 23 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 14. Oktober 2023 außer Kraft.