Gesetzüber eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Landes-Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl.Nr. 1/2006, in der Fassung LGBl.Nr. 72/2012, Nr. 44/2013, Nr. 9/2018, Nr. 3/2019, Nr. 4/2022 und Nr. 25/2022, wird wie folgt geändert:
Im § 5 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz,“.
Im § 7 Abs. 2 wird die Wortfolge „Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz“ durch die Wortfolge „Vorarlberger Gemeindeverbandes“ ersetzt.
In den §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 7 wird jeweils die Wortfolge „Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz“ durch die Wortfolge „Vorarlberger Gemeindeverband“ ersetzt.
Nach dem § 26 wird folgender § 27 angefügt:
„§ 27Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 62/2023
Das Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl.Nr. 62/2023, tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.“