Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Planzeichenverordnung
Auf Grund der §§ 12 Abs. 10, 28 Abs. 5 und 36 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 33/2005, Nr. 4/2019 und Nr. 57/2023, wird verordnet:
Die Planzeichenverordnung, LGBl.Nr. 24/2023, wird wie folgt geändert:
Im Titel der Verordnung und in der Überschrift des 4. Abschnitts wird der Ausdruck „§§ 31 bis 34 Raumplanungsgesetz“ jeweils durch den Ausdruck „§§ 31 bis 34a des Raumplanungsgesetzes“ ersetzt.
In den §§ 9 und 11 Abs. 2 wird die Wortfolge „Dateiformat SHAPE oder GeoPackage“ jeweils durch die Wortfolge „Dateiformat SHAPE, GeoPackage oder DXF“ ersetzt.
Im § 13 wird der Ausdruck „§§ 31 bis 34 RPG“ durch den Ausdruck „§§ 31 bis 34a des Raumplanungsgesetzes“ ersetzt.
Die Anlage 1 wird durch die angeschlossene Anlage 1 ersetzt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: