Verordnung: Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung vonGemeindeangestellten im „Gehaltssystem neu“, Änderung
Auf Grund des § 57 Abs. 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 37/2013 und Nr. 37/2024, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Gemeindeangestellten im „Gehaltssystem neu“, LGBl.Nr. 43/2024, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 1 wird durch die angeschlossene Anlage 1 ersetzt.
Im § 8 wird der bisherige Text als Abs. 1 bezeichnet und folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Gemeindeangestellten im „Gehaltssystem neu“, LGBl.Nr. 54/2024, tritt am 1. September 2024 in Kraft.“
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: