Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibung derGemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025
Auf Grund des § 10 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl.Nr. 30/1999, in der Fassung LGBl.Nr. 16/2004 und Nr. 4/2022, sowie des § 100 Abs. 18 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl.Nr. 52/2020, wird verordnet:
§ 1Wahltag
Die Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters werden für alle Gemeinden des Landes auf Sonntag, den 16. März 2025, ausgeschrieben.
§ 2Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters
Der Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird auf Sonntag, den 30. März 2025, festgesetzt.
§ 3Stichtag
Als Stichtag wird Montag, der 30. Dezember 2024, bestimmt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: