Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung
Auf Grund des § 2 des Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl.Nr. 10/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 58/2001 und Nr. 44/2020, wird verordnet:
Die Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 78/2014, in der Fassung LGBl.Nr. 50/2016, Nr. 108/2016, Nr. 45/2017, Nr. 84/2017, Nr. 31/2018, Nr. 70/2018, Nr. 19/2019, Nr. 89/2019, Nr. 86/2020, Nr. 72/2021 und Nr. 99/2022, wird wie folgt geändert:
Im § 3 wird nach dem Abs. 11 folgender Abs. 12 eingefügt:
„(12) Die Verordnung über eine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 79/2024, tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.“
Im § 3 wird der bisherige Abs. 12 als Abs. 13 bezeichnet.
Die Anlage „TARIF über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ wird durch die angeschlossene Anlage „TARIF über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ ersetzt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: