Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über Warn- und Alarmsignale
Auf Grund des § 5 Abs. 4 des Katastrophenhilfegesetzes, LGBl.Nr. 47/1979, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über Warn- und Alarmsignale, LGBl.Nr. 44/1980, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „mit Sirenensignalen“ der Ausdruck „oder über textbasierte Nachrichten im Sinne von § 125 des Telekommunikationsgesetzes 2021“ eingefügt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: