Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Organisation der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände
Auf Grund des § 95 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985, wird verordnet:
Die Verordnung über die Organisation der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände, LGBl.Nr. 48/1986, in der Fassung LGBl.Nr. 137/2015, Nr. 30/2019, Nr. 49/2022 und Nr. 27/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 4 wird im Verweis auf § 29 das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch die Wortfolge „Transparenz, Verschwiegenheit“ ersetzt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landesstatthalter: