Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, Änderung | Omnilex
LGBLA_VO_20251209_78•Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, Änderung
Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, Änderung
LGBLA_VO_20251209_78Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, ÄnderungGazette09.12.2025
Verordnung:Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, Änderung
Auf Grund des § 5 des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes über die Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und den Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, LGBl.Nr. 49/1986, in der Fassung LGBl.Nr. 136/2015 und Nr. 88/2024, wird wie folgt geändert:
Dem § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und den Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, LGBl.Nr. 78/2025, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.“
Die Anlage wird durch die angeschlossene Anlage ersetzt.