Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Geschäftsverteilung der Landesregierung
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:
Die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 70/2024, in der Fassung LGBl.Nr. 48/2025, wird wie folgt geändert:
In den §§ 3 Abs. 1 lit. b und 4 Abs. 1 lit. b wird jeweils die Wortfolge „Elementarpädagogik, Schule“ durch das Wort „Bildung“ ersetzt.
Nach dem § 10 wird folgender § 11 angefügt:
„§ 11Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 82/2025
Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 82/2025, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.“
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: