Gesetz, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 45/2013, wird wie folgt geändert:
Artikel I
In § 14 Abs. 1 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
In § 15 Abs. 6 vierter Satz entfällt jeweils das Wort „zwei“.
In § 15 Abs. 6 vorletzter Satz wird die Wortfolge „größten und zweitgrößten“ durch die Wortfolge „größten bis drittgrößten“ sowie die Wortfolge „drittgrößten und viertgrößten“ durch die Wortfolge „viertgrößten bis sechstgrößten“ ersetzt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.