Gesetz, mit dem das Wiener Frühförderungsgesetz – WFfG geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die verpflichtende frühe Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen (Wiener Frühförderungsgesetz – WFfG), LGBl. für Wien Nr. 21/2010, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 27/2013, wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 3 wird der Ausdruck „drei Wochen“ durch den Ausdruck „fünf Wochen“ ersetzt.
Artikel II
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2016 in Kraft.