LGBLA_WI_20191007_46•Wiener Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung; Änderung
LGBLA_WI_20191007_46Wiener Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung; ÄnderungGazette07.10.2019
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 20 und 42 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2019, wird verordnet:
Die Wiener Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung, LGBl. Nr. 40/1967, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 36/1999, wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs. 1 entfällt das Wort „sechswöchigen“.
In § 5 Abs. 2 werden im Einleitungssatz das Wort „fünf“ durch das Wort „sechs“, in lit. a und lit. g jeweils das Wort „siebenten“ durch den Ausdruck „14.“ sowie in lit. f das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.
In § 6 Abs. 1 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.
In § 8 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.
In § 10 Abs. 5 wird das Wort „zehnten“ durch den Ausdruck „17.“ ersetzt.
In § 33 wird das Wort „acht“ durch die Zahl „15“ ersetzt.
In § 38 Abs. 3 wird die Wortfolge „Sonn- und Feiertag, einen Samstag oder den Karfreitag“ durch die Wortfolge „einen Sonn- oder Feiertag oder einen Samstag“ ersetzt.
§ 38 Abs. 4 lautet:
„(4) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag oder auf einen Samstag, endet die Frist am nächstfolgenden Werktag.“
Es treten in Kraft:
Art. I Z 7 und 8 mit 22. März 2019 und
Art. I Z 1 bis 6 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
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