Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über Baupläne (Bauplanverordnung) geändert wird
Auf Grund des § 64 Abs. 4 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 61/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über Baupläne (Bauplanverordnung), LGBl. für Wien Nr. 1/1993, wird wie folgt geändert:
Dem § 1 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Elektronische Baupläne müssen mit einer geeigneten Software und in einem für die Behörde lesbaren Dateiformat erstellt werden. Die Behörde veröffentlicht die Dateiformate, die für sie nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten lesbar sind, im Internet.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.