Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend zusätzliche Maßnahmen für Besuche in bettenführenden Krankenanstalten aufgehoben wird
Auf Grund des § 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend zusätzliche Maßnahmen für Besuche in bettenführenden Krankenanstalten, LGBl. für Wien Nr. 16/2021, tritt mit Ablauf des 18. Mai 2021 außer Kraft.