Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2023 festgesetzt wird
Auf Grund des § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995, LGBl. Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2022, wird verordnet:
Der Anpassungsfaktor für die Vervielfachung der in § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 genannten Beträge wird für das Jahr 2023 mit 1,489 festgesetzt.