Gesetz, mit dem das Wiener Buschenschankgesetz geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wiener Buschenschankgesetz, LGBl. für Wien Nr. 4/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 17/2022, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 3e wird die Wortfolge „zwischen 15. April und 31. Oktober, nur am Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen“ durch die Wortfolge „zwischen 1. Februar und 30. November an vier Tagen in der Kalenderwoche sowie zusätzlich an Feiertagen“ ersetzt.