Gesetz, mit dem das Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000 aufgehoben wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über den Kulturförderungsbeitrag (Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000), LGBl. für Wien Nr. 23/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 45/2013, wird aufgehoben.
Artikel II
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft.
Artikel III
Übergangsbestimmung
Auf Sachverhalte, die sich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 ereignet haben, ist das Gesetz über den Kulturförderungsbeitrag (Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000), LGBl. für Wien Nr. 23/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 45/2013, mit der Maßgabe weiterhin anzuwenden, dass sich die Firma der mit der Einhebung der Abgabe beliehenen „GIS Gebühren Info Service GmbH“ mit Wirkung zum 1. Jänner 2024 in „ORF Beitrags Service GmbH“ ändert.