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221.522.1•Verordnung über die Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen
221.522.1Federal Council Ordinance01.01.1950
vom 9. Dezember 1949 (Stand am 1. Januar 1950)
Der Schweizerische Bundesrat,
in Ausführung von Artikel 1169 des Obligationenrechts1,
beschliesst:
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1950 in Kraft
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