412.101.220.65•Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
412.101.220.65Federal Office Ordinance01.01.2024
vom 6. Juli 2023 (Stand am 1. Januar 2026)
| 17206 | Floristin EFZ / Florist EFZ Fleuriste CFC Fiorista AFC |
|---|
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI),
gestützt auf Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 20021,
auf Artikel 12 der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 20032(BBV)
und auf Artikel 4a Absatz 13der Jugendarbeitsschutzverordnung
vom 28. September 20074(ArGV 5),
verordnet:
Floristinnen und Floristen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Beschaffen und Lagern von Waren: 1. Waren für das Blumenfachgeschäft einkaufen, 2. eingegangene Waren im Blumenfachgeschäft kontrollieren und beschriften, 3. Waren im Blumenfachgeschäft lagern; b. Vorbereiten und Pflegen des Arbeitsumfelds und der Produkte: 1. geschnittene Werkstoffe für den Verkauf vorbereiten und deren Qualität kontrollieren, 2. Pflanzen und geschnittene Werkstoffe pflegen, 3. Blumenfachgeschäft einrichten und Produkte verkaufsfördernd präsentieren, 4. Räumlichkeiten des Blumenfachgeschäfts reinigen und pflegen; c. Beraten von Kundinnen und Kunden: 1. Produkte und floristische Gestaltungen bewerben, 2. Kundinnen und Kunden im Blumenfachgeschäft empfangen, 3. Kundinnen und Kunden zu Angeboten und floristischen Gestaltungen beraten, 4. Produkte und floristische Gestaltungen verkaufen und einpacken; d. Abwickeln von floristischen Aufträgen: 1. floristische Aufträge über verschiedene Verkaufskanäle entgegennehmen, 2. Bestellungen von floristischen Gestaltungen und Dienstleistungen für Anlässe entgegennehmen und die Kundinnen und Kunden bei der Vorbereitung begleiten, 3. Verkaufspreise für Produkte, floristische Gestaltungen und Dienstleistungen berechnen, 4. Offerten für floristische Gestaltungen und Dienstleistungen erstellen; e. Realisieren von floristischen Gestaltungen: 1. Räumlichkeiten im Hinblick auf floristische Gestaltungen farblich und stilistisch analysieren, 2. Konzept, technischen Aufbau und Werkstoffe für floristische Gestaltungen vorbereiten, 3. floristische Gestaltungen für festliche Anlässe und Trauerfeiern realisieren und ein passendes Ambiente kreieren, 4. floristische Gestaltungen für den täglichen Verkauf anfertigen.
Die Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb umfasst über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung im Durchschnitt vier Tage pro Woche.
| Unterricht | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | Total |
|---|---|---|---|---|
| a. Berufskenntnisse | ||||
| – Beschaffen und Lagern von Waren Vorbereiten und Pflegen des Arbeitsumfelds und der Produkte | 60 | 60 | 40 | 160 |
| – Beraten von Kundinnen und Kunden Abwickeln von floristischen Aufträgen | 40 | 40 | 60 | 140 |
| – Realisieren von floristischen Gestaltungen | 100 | 100 | 100 | 300 |
| Total Berufskenntnisse | 200 | 200 | 200 | 600 |
| b. Allgemeinbildung | 120 | 120 | 120 | 360 |
| c. Sport | 40 | 40 | 40 | 120 |
| Total Lektionen | 360 | 360 | 360 | 1080 |
| Lehrjahr | Kurse | Handlungskompetenzen | Anzahl Tage |
|---|---|---|---|
| 1. | 1. | a1: Waren für das Blumenfachgeschäft einkaufen a2: eingegangene Waren im Blumenfachgeschäft kontrollieren und beschriften a3: Waren im Blumenfachgeschäft lagern b1: geschnittene Werkstoffe für den Verkauf vorbereiten und deren Qualität kontrollieren b4: Räumlichkeiten des Blumenfachgeschäfts reinigen und pflegen c4: Produkte und floristische Gestaltungen verkaufen und einpacken e2: Konzept, technischen Aufbau und Werkstoffe für floristische Gestaltungen vorbereiten e3: floristische Gestaltungen für festliche Anlässe und Trauerfeiern realisieren und ein passendes Ambiente kreieren e4: floristische Gestaltungen für den täglichen Verkauf anfertigen | 2 |
| 1. | 2. | a1: Waren für das Blumenfachgeschäft einkaufen b2: Pflanzen und geschnittene Werkstoffe pflegen c1: Produkte und floristische Gestaltungen bewerben c2: Kundinnen und Kunden im Blumenfachgeschäft empfangen c3: Kundinnen und Kunden zu Angeboten und floristischen Gestaltungen beraten c4: Produkte und floristische Gestaltungen verkaufen und einpacken d1: floristische Aufträge über verschiedene Verkaufskanäle entgegennehmen d2: Bestellungen von floristischen Gestaltungen und Dienstleistungen für Anlässe entgegennehmen und die Kundinnen und Kunden bei der Vorbereitung begleiten d3: Verkaufspreise für Produkte, floristische Gestaltungen und Dienstleistungen berechnen e2: Konzept, technischen Aufbau und Werkstoffe für floristische Gestaltungen vorbereiten e4: Floristische Gestaltungen für den täglichen Verkauf anfertigen | 3 |
| 2. | 3. | a1: Waren für das Blumenfachgeschäft einkaufen a2: eingegangene Waren im Blumenfachgeschäft kontrollieren und beschriften c2: Kundinnen und Kunden im Blumenfachgeschäft empfangen c3: Kundinnen und Kunden zu Angeboten und floristischen Gestaltungen beraten d2: Bestellungen von floristischen Gestaltungen und Dienstleistungen für Anlässe entgegennehmen und die Kundinnen und Kunden bei der Vorbereitung begleiten e2: Konzept, technischen Aufbau und Werkstoffe für floristische Gestaltungen vorbereiten e3: floristische Gestaltungen für festliche Anlässe und Trauerfeiern realisieren und ein passendes Ambiente kreieren e4: floristische Gestaltungen für den täglichen Verkauf anfertigen | 3 |
| 3. | 4. | a1: Waren für das Blumenfachgeschäft einkaufen b3: Blumenfachgeschäft einrichten und Produkte verkaufsfördernd präsentieren c1: Produkte und floristische Gestaltungen bewerben c2: Kundinnen und Kunden im Blumenfachgeschäft empfangen c3: Kundinnen und Kunden zu Angeboten und floristischen Gestaltungen beraten d2: Bestellungen von floristischen Gestaltungen und Dienstleistungen für Anlässe entgegennehmen und die Kundinnen und Kunden bei der Vorbereitung begleiten e1: Räumlichkeiten im Hinblick auf floristische Gestaltungen farblich und stilistisch analysieren e2: Konzept, technischen Aufbau und Werkstoffe für floristische Gestaltungen vorbereiten e3: floristische Gestaltungen für festliche Anlässe und Trauerfeiern realisieren und ein passendes Ambiente kreieren e4: floristische Gestaltungen für den täglichen Verkauf anfertigen | 4 |
| Total | 12 |
Die fachlichen Anforderungen an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:
Die Berufsfachschule dokumentiert die Leistungen der lernenden Person in den unterrichteten Handlungskompetenzbereichen und in der Allgemeinbildung und stellt ihr am Ende jedes Semesters ein Zeugnis aus.
Die Anbieter der überbetrieblichen Kurse dokumentieren die Leistungen der Lernenden in Form eines Kompetenznachweises für jeden überbetrieblichen Kurs.
Zu den Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer die berufliche Grundbildung absolviert hat:
1. Sie hat die nach Artikel 32 BBV erforderliche Erfahrung erworben.
2. Sie hat von dieser beruflichen Erfahrung mindestens drei Jahre Erfahrung im Bereich der Floristin EFZ und des Floristen EFZ erworben.
3. Sie macht glaubhaft, den Anforderungen des Qualifikationsverfahrens gewachsen zu sein.
In den Qualifikationsverfahren ist nachzuweisen, dass die Handlungskompetenzen nach Artikel 4 erworben wurden.
| Position | Handlungskompetenzbereiche/ Handlungskompetenzen | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Vorbereiten und Pflegen des Arbeitsumfelds und der Produkte Realisieren von floristischen Gestaltungen Verkaufspreise für Produkte, floristische Gestaltungen und Dienstleistungen berechnen | 60 % |
| 2 | Beraten von Kundinnen und Kunden Floristische Aufträge über verschiedene Verkaufskanäle entgegennehmen | 20 % |
| 3 | Fachgespräch | 20 % |
b. Berufskenntnisse, im Umfang von 3 Stunden; dafür gilt Folgendes: 1. Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft. 2. Der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche in nachstehender Dauer mit den nachstehenden Gewichtungen:
| Position | Handlungskompetenzbereiche | Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| 1 | Beschaffen und Lagern von Waren Vorbereiten und Pflegen des Arbeitsumfelds und der Produkte | 60 Min. | 40 % |
| 2 | Abwickeln von floristischen Aufträgen Realisieren von floristischen Gestaltungen | 120 Min. | 60 % |
c. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 9. April 20259über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung10. 2. In jedem Qualifikationsbereich beurteilen mindestens zwei Prüfungsexpertinnen oder -experten die Leistungen.
Die Verordnung des SBFI vom 10. Oktober 200711über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
SR 412.10 ↩
SR 412.101 ↩
Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512 ) auf den 1. April 2024 angepasst (sieheAS 2024 156). ↩
SR 822.115 ↩
Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512 ) auf den 1. April 2024 angepasst (sieheAS 2024 156). ↩
SR 412.101.241 ↩
Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512 ) auf den 1. Jan. 2026 angepasst (sieheAS 2025 593). ↩
Der Bildungsplan vom 6. Juli 2023 ist zu finden auf der Website des SBFI über das Berufsverzeichnis unter:www.bvz.admin.ch> Berufe A–Z. ↩
SR 412.101.241 ↩
Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512 ) auf den 1. Jan. 2026 angepasst (sieheAS 2025 593). ↩
[AS 2007 7033; 2017 7331I 44, II 44] ↩
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