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513.72•Verordnung über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst
513.72VGDFederal Council Ordinance01.10.1997
(VGD)
vom 3. September 1997 (Stand am 1. Oktober 1997)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 28 Absatz 3 und 150 Absatz 1 des Militärgesetzes1,
verordnet:
Diese Verordnung regelt den Einsatz der Truppe für den Grenzpolizeidienst zur Unterstützung des Grenzwachtkorps und der Polizei im Assistenzdienst.
Die zivile Behörde stellt der Truppe alle für die Erfüllung des Auftrags nötigen und verfügbaren Mittel zur Verfügung.
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