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747.224.25•Bundesratsbeschluss über Ausnahmen vom Postregal
747.224.25Federal Council Ordinance15.05.1960
vom 29. April 1960 (Stand am 15. Mai 1960)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 2. Oktober 19241betreffend den Postverkehr (Postverkehrsgesetz),
beschliesst:
Die regelmässige gewerbsmässige Beförderung von Reisenden mit Schiffen auf der Rheinstrecke zwischen Basel und Rheinfelden wird bis auf weiteres vom Postregal ausgenommen.
Dieser Beschluss tritt am 15. Mai 1960 in Kraft.
SR 783.0 ↩
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