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748.126.1•Verordnung über den Such- und Rettungsdienst der zivilen Luftfahrt
748.126.1VSRLFederal Council Ordinance01.01.2002
(VSRL)
vom 7. November 2001 (Stand am 1. Januar 2002)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 3, 4 und 7 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19481(Luftfahrtgesetz),
verordnet:
Für die Durchführung von Such- und Rettungsmassnahmen kann die Mitwirkung anderer Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung sowie, im Einvernehmen mit den Kantonen und Gemeinden, der Polizei und anderer Organe der Kantone oder der Gemeinden in Anspruch genommen werden.
Die Zusammenarbeit des Such- und Rettungsdienstes mit den entsprechenden Diensten des Auslandes regelt sich nach den bestehenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen.
Der Bundesratsbeschluss vom 11. März 19552über den Such- und Rettungsdienst der zivilen Luftfahrt wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
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