956.126•Verordnung der FINMA über den Schutz von Personendaten ihres Personals
956.126Departmental Ordinance01.10.2021
(Personaldatenverordnung FINMA)
vom 25. August 2021 (Stand am 1. Oktober 2021)
Der Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA),
gestützt auf Artikel 13a Absatz 3 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 20071,
verordnet:
Diese Verordnung regelt die Bearbeitung der Personendaten von Bewerberinnen und Bewerbern, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Lernenden (Personaldaten) durch die FINMA.
Die betroffenen Personen können ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht bei der Abteilung Human Resources geltend machen.
Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung in elektronischer Form ein.
Das Bewerbungsdossier kann die in Anhang 1 aufgeführten Daten enthalten.
Das Informationssystem für die Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Informationssystem E-Rekrutierung) dient dazu, Stellen auszuschreiben und den Bewerbungsprozess elektronisch durchzuführen.
Das Informationssystem E-Rekrutierung enthält die auszuschreibenden Stellen mit den notwendigen Informationen und die Daten der Bewerbungsdossiers der Bewerberinnen und Bewerber nach Anhang 1.
Die Abteilung Human Resources erteilt den für die Personalauswahl verantwortlichen Personen im Einzelfall die Zugriffsrechte.
Das Personaldossier kann die in Anhang 2 aufgeführten Daten enthalten.
Das Informationssystem für die Personaldossiers (Informationssystem E-Personaldossier) dient der elektronischen Verwaltung, Bewirtschaftung und Ablage von Personaldaten.
Über Schnittstellen können Personaldaten automatisiert aus den Informationssystemen für das Personaldatenmanagement in das Informationssystem E-Personaldossier übernommen werden.
Zugriff haben:
Die Informationssysteme für das Personaldatenmanagement dienen der Verwaltung und Bewirtschaftung von Personaldaten in den folgenden Bereichen:
Die Informationssysteme für das Personaldatenmanagement können die in Anhang 3 aufgeführten Daten enthalten.
Die Abteilungen Human Resources, Finanzen und Interne Revision sowie die Vorgesetzten bearbeiten die Daten aus den Informationssystemen des Personaldatenmanagements, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.
Über Schnittstellen innerhalb der Informationssysteme für das Personaldatenmanagement sowie zum Informationssystem E-Personaldossier können Personaldaten automatisiert übertragen werden.
Über Schnittstellen innerhalb der Informationssysteme für das Personaldatenmanagement können Personaldaten zwecks Erfüllung gesetzlicher Pflichten automatisiert übermittelt werden, insbesondere an:
Die Daten werden während zehn Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Informationssystemen für das Personaldatenmanagement aufbewahrt und anschliessend vernichtet.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
(Art. 7)
Anrede
Titel
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Nationalitäten
Strasse
PLZ
Ort
Land
E-Mail-Adressen
Telefonnummern
Korrespondenzsprache
Foto
Bewerbungsschreiben
Lebenslauf
Zeugnisse
Diplome
Angaben zum Kanal, über welchen die Bewerberin oder der Bewerber auf die Stelle aufmerksam wurde
Angaben zur Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber
Angaben zu Lohnvorstellungen
Angaben zu Straf-, Betreibungs- und Konkursverfahren, welche die Eignung für die ausgeschriebene Stelle betreffen können
Angaben zu Verfahren oder Abklärungen der FINMA
Einwilligung zu Persönlichkeits- und Integritätstests
Ergebnisse von Persönlichkeits- und Integritätstests
Weitere Daten und Dokumente, die die Bewerberin oder der Bewerber der FINMA zur Verfügung stellt
(Art. 13)
1.1 Daten aus dem Bewerbungsdossier nach Anhang 1 1.2 Arbeitsvertrag und Anstellungsunterlagen 1.3 Sicherheitsrelevante Dokumente
2.1 Personalien und Daten zu Familie und Angehörigen 2.2 Kopie Ausweis 2.3 Stellen-/Funktionsbeschreibungen 2.4 Leistungsbeurteilungen 2.5 Zielvereinbarungen 2.6 Zeugnisse 2.7 Arbeitszeit 2.8 Personaleinsatz 2.9 Disziplinarwesen 2.10 Bewilligungen 2.11 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen
3.1 Lohn / Zulagen 3.2 Spesen 3.3 Spontanprämien 3.4 Lohnnebenleistungen / Vergünstigungen 3.5 Familienergänzende Kinderbetreuung 3.6 Quellensteuer 3.7 Bankverbindungen
4.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung / Invalidenversicherung / Erwerbsersatzordnung / Arbeitslosenversicherung 4.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt / Unfallversicherung 4.3 Familienzulagen 4.4 Pensionskasse des Bundes PUBLICA 4.5 Militärversicherung
5.1 Arztzeugnisse 5.2 Entbindungen von der Schweigepflicht von Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherungen 5.3 Anfragen / Stellungnahmen des ärztlichen Dienstes 5.4 Dauer der Absenzen infolge Krankheit und Unfall 5.5 Daten über Sozialmassnahmen 5.6 Daten über administrative, betreibungs- und strafrechtliche Massnahmen
6.1 Unterlagen Haftpflichtfälle 6.2 Effektenschäden
7.1 Aus- und Weiterbildung 7.2 Entwicklungsmassnahmen 7.3 Qualifikationen 7.4 Verhaltens- und Fachkompetenzen 7.5 Ergebnisse von Persönlichkeitstests und Potenzialbeurteilungen 7.6 Kaderentwicklung 7.7 Berufliche Grundbildung
8.1 Kündigung Arbeitgeber 8.2 Kündigung Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer 8.3 Pensionierung 8.4 Todesfall 8.5 Austrittsformalitäten
(Art. 20)
Daten zur Begründung des Arbeitsverhältnisses
Daten zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses
Angaben zu Leistungen und Kompetenzen
Beurteilungen und Berichte im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
Verfahrensakten und Entscheide von Behörden in Verbindung mit der Arbeit
Angaben zur gesundheitlichen Situation in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit
Daten aus dem Absenz- und Case Management einschliesslich Aktennotizen und Protokolle
Angaben zum Potenzial, zu Qualifikationen und zur Entwicklungsplanung
Entwicklungsmassnahmen einschliesslich Aus- und Weiterbildungen
Angaben zur organisatorischen Planung und Zuordnung der Stelle
Angaben zur Person, ihrer Familie und ihren Angehörigen
Angaben zu Lohn, Steuern und berufliche Vorsorge
Zeitwirtschaftsdaten einschliesslich Arbeitszeit und Absenzen
Erforderliche Daten zum Vollzug des Sozialversicherungsrechts
Daten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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