0.142.112.942•Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kuba über die Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten-, Sonder- oder Dienstpasses
0.142.112.942Bilateral International Treaty26.04.2019
Abgeschlossen am 18. September 2018
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 26. April 2019
(Stand am 26. April 2019)
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Republik Kuba
(nachstehend «die Vertragsparteien» genannt),
veranlasst durch den gemeinsamen Wunsch, das Reisen zwischen der Schweiz und Kuba (nachstehend «die Staaten» genannt) für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten-, Sonder- oder Dienstpasses zu erleichtern,
in der Absicht, die vertrauensvolle und solidarische Zusammenarbeit gegenseitig zu verstärken,
haben Folgendes vereinbart:
Die Staatsangehörigen der beiden Vertragsparteien, die einen gültigen heimatlichen Diplomaten-, Sonder- oder Dienstpass besitzen, dürfen an allen Grenzübergangsstellen, die für den internationalen Reiseverkehr offen sind, in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einreisen oder daraus ausreisen, sofern sie die Voraussetzungen gemäss den geltenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen der anderen Vertragspartei in Bezug auf die Einreise, die Durchreise und den Aufenthalt von ausländischen Personen erfüllen.
Die Staatsangehörigen beider Staaten sind verpflichtet, sich während ihres Aufenthalts an die Gesetze in Bezug auf die Einreise und den Aufenthalt sowie an sämtliche im Hoheitsgebiet des anderen Staates geltenden Rechtsvorschriften zu halten.
Jegliche zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbarten Änderungen des vorliegenden Abkommens werden auf diplomatischem Weg notifiziert. Diese treten 30 (dreissig) Tage nach dem Datum in Kraft, an dem die letzte der Notifikationen eingegangen ist, durch die sich die Vertragsparteien gegenseitig über den Abschluss der dafür erforderlichen internen Verfahren unterrichten.
Vom vorliegenden Abkommen unberührt bleiben die Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus den internationalen Übereinkommen ergeben, die sie unterzeichnet haben, insbesondere aus dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 19611über diplomatische Beziehungen und dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 19632über konsularische Beziehungen.
Das vorliegende Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es tritt 30 (dreissig) Tage nach Eingang der zweiten schriftlichen Notifikation in Kraft, durch die sich die Vertragsparteien gegenseitig auf diplomatischem Weg über den Abschluss der dafür erforderlichen, nach ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung vorgesehenen Formalitäten unterrichten.
Jede Vertragspartei kann die Anwendung sämtlicher Bestimmungen des vorliegenden Abkommens oder eines Teils davon aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit oder der Staatssicherheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen suspendieren. Die Suspendierung ist der anderen Vertragspartei auf diplomatischem Weg spätestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor deren Inkrafttreten mitzuteilen. Die Vertragspartei, welche die Anwendung des vorliegenden Abkommens suspendiert hat, benachrichtigt die andere Vertragspartei unverzüglich, sobald die Gründe für die Suspendierung wegfallen. Die Aussetzung endet am Datum des Eingangs dieser Notifikation.
Jede Vertragspartei kann der anderen Vertragspartei auf diplomatischem Weg jederzeit ihren Entscheid notifizieren, das vorliegende Abkommen zu kündigen. Das Abkommen endet 30 (dreissig) Tag nach Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei.
Die Kündigung des vorliegenden Abkommens lässt die rechtliche Stellung von Personen, die gemäss Artikel 1 und 2 bereits in das Hoheitsgebiet des anderen Staates eingereist sind und sich zum Zeitpunkt der Kündigung dort aufhalten, unberührt.
Das vorliegende Abkommen ersetzt alle zwischen den Vertragsparteien geltenden Abkommen über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten-, Sonder- oder Dienstpasses.
Ausgefertigt in Bern, am 18. September 2018, in 2 (zwei) Originalfassungen in französischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut in gleicher Weise massgebend ist.
| Für den Schweizerischen Bundesrat: Vincenzo Mascioli | Für die Regierung der Republik Kuba: Manuel F. Aguilera de la Paz |
|---|
{
"legislation": {
"type": "Bilateral international treaty",
"number": "0.142.112.942",
"source": "ch-fedlex-international",
"inForceTo": null,
"abstractUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290",
"documentDate": "2018-09-18",
"inForceSince": "2019-04-26"
},
"content": {
"number": "0.142.112.942",
"abstractUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290",
"fedlexMetadata": {
"id": "0.142.112.942",
"hash": "ec6411eb6daea7e35e0a02badcef71b48dbda3dab095091240b41668da7d4f45",
"type": "Bilateral international treaty",
"number": "0.142.112.942",
"source": "ch-fedlex-international",
"inForceTo": null,
"languages": [
"de",
"fr",
"it"
],
"scrapedAt": "2026-05-30T19:41:48.921Z",
"sourceUrl": "https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290/20190426/de/xml/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2019-290-20190426-de-xml-2.xml",
"abstractUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290",
"documentDate": "2018-09-18",
"inForceSince": "2019-04-26",
"manifestations": [
{
"title": "Abkommen vom 18. September 2018 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kuba über die Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten-, Sonder- oder Dienstpasses",
"fileUrl": "https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290/20190426/de/xml/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2019-290-20190426-de-xml-2.xml",
"language": "de",
"shortTitle": null,
"manifestationUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290/20190426/de/xml"
},
{
"title": "Accord du 18 septembre 2018 entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République de Cuba sur la suppression réciproque de l'obligation du visa pour les titulaires d'un passeport diplomatique, spécial ou de service",
"fileUrl": "https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290/20190426/fr/xml/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2019-290-20190426-fr-xml-2.xml",
"language": "fr",
"shortTitle": null,
"manifestationUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290/20190426/fr/xml"
},
{
"title": "Accordo tra il Consiglio federale svizzero e il Governo della Repubblica di Cuba sulla soppressione reciproca dell'obbligo del visto per i titolari di un passaporto diplomatico, speciale o di servizio",
"fileUrl": "https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290/20190426/it/xml/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2019-290-20190426-it-xml-2.xml",
"language": "it",
"shortTitle": null,
"manifestationUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290/20190426/it/xml"
}
]
},
"manifestationUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/290/20190426/de/xml"
}
}