0.142.113.252•Memorandum of Understanding zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten- oder Sonder-/Dienstpasses
0.142.113.252Bilateral International Treaty15.07.2010
Abgeschlossen am 6. Juni 2010
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. Juli 2010
(Stand am 15. Juli 2010)
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate,
nachstehend «die Parteien» genannt,
im Wunsch, die vertrauensvolle und solidarische Zusammenarbeit gegenseitig zu verstärken,
in der Absicht, den Inhaberinnen und Inhabern eines Diplomaten- oder Sonder-/ Dienstpasses das Reisen zwischen den beiden Staaten zu erleichtern,
unter Berücksichtigung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 19612und des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 19633,
haben Folgendes vereinbart:
Bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweiz nach der Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Staaten, für welche die Bestimmungen über die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen sowie der Einschränkungen im Personenverkehr gemäss Schengen-Besitzstand vollumfänglich anwendbar sind, beginnen die 90 Tage ab dem Datum zu laufen, an dem die Aussengrenze des durch die genannten Staaten gebildeten Raums überschritten wird. 2. Staatsangehörige beider Parteien im Besitz eines gültigen Diplomaten- oder Sonder-/Dienstpasses dürfen im Land der anderen Partei weder eine Erwerbstätigkeit noch einen Beruf ausüben oder studieren, ohne die in beiden Ländern geltenden Vorschriften und Bestimmungen zu diesen Tätigkeiten zu beachten.
Dieses Memorandum of Understanding entbindet die Staatsangehörigen der einen Partei nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und alle übrigen im Hoheitsgebiet der anderen Partei geltenden Rechtsvorschriften während ihres Aufenthalts in diesem Staat einzuhalten.
Beide Parteien behalten sich das Recht vor, den Staatsangehörigen der anderen Partei, die einen Diplomaten- oder Sonder-/Dienstpass besitzen und die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit ihres Staates gefährden können, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet oder den Aufenthalt darin zu verweigern.
Von diesem Memorandum of Understanding unberührt bleiben die Rechte und Pflichten der beiden Parteien, die sich für eine oder beide Parteien aus internationalen Übereinkommen und Abkommen ergeben.
Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Parteien über die Auslegung oder die Anwendung dieses Memorandum of Understanding werden auf diplomatischem Weg mittels Konsultationen und Verhandlungen geklärt.
Änderungen dieses Memorandum of Understanding werden von den beiden Parteien durch einen Notenaustausch auf diplomatischem Weg gemeinsam vereinbart. Die Änderungen treten in Kraft, sobald die Parteien einander den Abschluss der hierfür erforderlichen innerstaatlichen Verfahren notifiziert haben.
Jede Partei kann die Anwendung dieses Memorandum of Understanding aus Gründen der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Gesundheit ganz oder teilweise suspendieren. Die Suspendierung sowie die Fortsetzung der Anwendung dieses Memorandum of Understanding werden der anderen Partei auf diplomatischem Weg unverzüglich notifiziert.
Die Suspendierung oder Fortsetzung tritt 15 Tage nach Eingang der Notifikation bei der anderen Partei in Kraft.
Dieses Memorandum of Understanding tritt am 30. Tag nach Eingang der späteren Notifikation der beiden Parteien in Kraft, in welcher der Abschluss der für dessen Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Verfahren notifiziert wird. Dieses Memorandum of Understanding bleibt für unbefristete Zeit in Kraft, ausser eine Partei notifiziert der anderen auf diplomatischem Weg schriftlich ihre Absicht, es zu kündigen. Die Kündigung wird 30 Tage nach der offiziellen Notifikation der Kündigung wirksam.
Dieses Memorandum of Understanding wurde unterzeichnet in Abu Dhabi am 6. Juni 2010, in je zwei Urschriften in französischer, arabischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermassen authentisch ist. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung ist der englische Text verwendet.
| Für den Schweizerischen Bundesrat: Wolfgang Amadeus Bruelhart | Für die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate: Abdulrahim Y. Alawadi |
|---|
{
"legislation": {
"type": "Bilateral international treaty",
"number": "0.142.113.252",
"source": "ch-fedlex-international",
"inForceTo": null,
"abstractUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416",
"documentDate": "2010-06-06",
"inForceSince": "2010-07-15"
},
"content": {
"number": "0.142.113.252",
"abstractUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416",
"fedlexMetadata": {
"id": "0.142.113.252",
"hash": "bb8068aefec9d382d2e49dc37337909617a64f3fdf62a34bd7c70d4228723f1c",
"type": "Bilateral international treaty",
"number": "0.142.113.252",
"source": "ch-fedlex-international",
"inForceTo": null,
"languages": [
"de",
"fr",
"it"
],
"scrapedAt": "2026-05-30T19:41:49.095Z",
"sourceUrl": "https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416/20100715/de/xml/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2010-416-20100715-de-xml-8.xml",
"abstractUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416",
"documentDate": "2010-06-06",
"inForceSince": "2010-07-15",
"manifestations": [
{
"title": "Memorandum of Understanding vom 6. Juni 2010 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten- oder Sonder-/Dienstpasses",
"fileUrl": "https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416/20100715/de/xml/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2010-416-20100715-de-xml-8.xml",
"language": "de",
"shortTitle": null,
"manifestationUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416/20100715/de/xml"
},
{
"title": "Mémorandum d'entente du 6 juin 2010 entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement des Émirats arabes unis sur la suppression réciproque de l'obligation du visa pour les titulaires d'un passeport diplomatique ou spécial/de service",
"fileUrl": "https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416/20100715/fr/xml/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2010-416-20100715-fr-xml-8.xml",
"language": "fr",
"shortTitle": null,
"manifestationUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416/20100715/fr/xml"
},
{
"title": "Memorandum d'intesa del 6 giugno 2010 tra il Consiglio federale svizzero e il Governo degli Emirati Arabi Uniti sull'esenzione reciproca dall'obbligo del visto per i titolari di un passaporto diplomatico o speciale/di servizio",
"fileUrl": "https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416/20100715/it/xml/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2010-416-20100715-it-xml-8.xml",
"language": "it",
"shortTitle": null,
"manifestationUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416/20100715/it/xml"
}
]
},
"manifestationUri": "https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/416/20100715/de/xml"
}
}