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0.142.116.457•Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik der Philippinen über den Austausch von Stagiaires
0.142.116.457Bilateral International Treaty10.06.2003
Abgeschlossen am 9. Juli 2002
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 10. Juni 2003
(Stand am 28. Oktober 2003)
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Philippinen,
(nachstehend gemeinsam «Parteien» und in der Einzahl «Partei» genannt);
im Bewusstsein der besonderen Bedeutung der Zusammenarbeit und guter Beziehungen zwischen den beiden Ländern durch den Austausch von Arbeitskräften auf beruflicher und technischer Ebene;
vereinbaren hiermit:
Die für die Durchführung dieses Abkommens verantwortlichen Behörden sind: – Für den Schweizerischen Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, durch das Bundesamt für Ausländerfragen1in Bern; – Für die Regierung der Republik der Philippinen das Departement für Arbeit und Beschäftigung und das Justizdepartement, durch das Büro für Immigration in Manila.
Stagiaires müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sollen in der Regel nicht älter als 35jährig sein.
Die im Rahmen des in Artikel 8 Absatz 1 bestimmten Kontingents erteilten befristeten Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen werden unabhängig von der Arbeitsmarktlage des Gastlandes erteilt.
Stagiaires dürfen keine andere Erwerbstätigkeit ausüben oder keine andere Stelle annehmen als die, für welche die Bewilligung erteilt wurde. In begründeten Fällen kann die zuständige Behörde der erteilenden Partei einen Stellenwechsel genehmigen.
Personen, die als Stagiaires zugelassen werden wollen, sind in erster Linie selbst verantwortlich für die Beschaffung einer Arbeitsstelle im Land der anderen Partei. Die für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen Behörden können die Stellensuche durch geeignete Kanäle und Massnahmen unterstützen.
Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen gehörig Bevollmächtigten dieses Abkommen im Doppel in deutscher und in englischer Sprache unterzeichnet und besiegelt; beide Texte sind gleichermassen verbindlich.Manila, den 9. Juli 2002
| Für den Schweizerischen Bundesrat: | Für die Regierung der Republik der Philippinen: |
|---|---|
| Ruth Metzler-Arnold | Patricia A. Sto. Tomas |
Heute IMES, Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung. ↩
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