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0.142.116.497•Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Polen über den Austausch von Stagiaires
0.142.116.497Bilateral International Treaty29.07.1993
Abgeschlossen am 11. Juni 1993
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 29. Juli 1993
(Stand am 29. Juli 1993)
Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und
die Regierung der Republik Polen,
geleitet von dem Willen, die Zusammenarbeit nach dem Prinzip der Partnerschaft, des gegenseitigen Nutzens und im gemeinsamen Interesse zu entwickeln,
vereinbaren wie folgt:
Stagiaires sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und in der Regel das 30. Altersjahr nicht überschritten haben. Sie sollen über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung verfügen.
Die im Rahmen des in Artikel 7 Absatz 1 bestimmten Kontingents erteilten Stagiairebewilligungen werden unabhängig von der Arbeitsmarktlage des Gastlandes erteilt.
Die Stagiaires dürfen keine andere Erwerbstätigkeit ausüben oder keine andere Stelle annehmen als die, für die die Bewilligung erteilt ist. Die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen die Genehmigung zum Stellenwechsel erteilen.
Personen, die als Stagiaires zugelassen werden wollen, sollen sich in erster Linie selbst eine Arbeitsstelle im andern Land besorgen. Die beauftragten Behörden (vgl. Art. 9) können die Stellensuche von Stagiaires durch geeignete Massnahmen unterstützen. Ein Gesuch ist mit allen notwendigen Angaben an die mit der Durchführung dieser Vereinbarung beauftragte Behörde des Heimatlandes zu richten.
Diese prüft, ob das Gesuch den Voraussetzungen entspricht und leitet es anschliessend an die Behörden des Gastlandes weiter. Alle Formalitäten, die mit der Stagiairebewilligung zusammenhängen, werden durch diese Behörden kostenlos erledigt, dagegen sind die für die Einreise und den Aufenthalt üblichen Taxen und Gebühren zu entrichten.
Unterzeichnet in Bern, am 11. Juni 1993, in zwei Originalen, in deutscher und polnischer Sprache, beide Texte sind gleichermassen verbindlich.
| Für die Regierung | Für die Regierung |
|---|---|
| der Schweizerischen Eidgenossenschaft: | der Republik Polen: |
| Jean-Luc Nordmann | Michala Boniego |
Heute: Eidgenössiches Justiz- und Polizeidepartement, Staatssekretariat für Migration (SEM) (sieheAS 2014 4451). ↩
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