0.423.131•Satzung des ERIC Europäische Spallationsquelle (ESS)
0.423.131Multilateral International Treaty01.09.2015
Abgeschlossen am 19. August 20151
Von der Bundesversammlung genehmigt am 20. März 20152
Beitrittsgesuch als Gründungsmitglied von der Schweiz hinterlegt am 13. Juli 2015
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. September 2015
(Stand am 1. September 2015)
Präambel
Das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Königreich Norwegen, die Republik Polen, das Königreich Schweden, die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Tschechische Republik, Ungarn,
nachstehend bezeichnet als «Gründungsmitglieder»,
und
das Königreich Belgien, das Königreich der Niederlande, das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland,
nachstehend bezeichnet als «Beobachter bei Gründung»,
in dem Wunsch, die Stellung Europas und der Staaten der Gründungsmitglieder im Bereich der internationalen Forschung weiter zu festigen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit über fachliche und nationale Grenzen hinweg zu vertiefen;
in Anbetracht einer aus dem Jahr 2003 stammenden Schlussfolgerung des vom EU-Ministerrat (Forschung) gegründeten Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI), wonach eine Anlage mit einer einzigen 5-MW-Langpuls-Targetstation mit 22 Instrumenten angesichts der Bedürfnisse der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts das optimale technische Design darstellt;
aufbauend auf der heutigen Europäischen Spallationsquelle (ESS AB), der am 3. Februar 2011 unterzeichneten (und 2012 sowie 2014 erweiterten) Vereinbarung über die Mitwirkung an der Design-Update-Phase und der Absicht, sich am Bau und Betrieb der Europäischen Spallationsquelle (ESS) zu beteiligen;
in Anerkennung der Tatsache, dass der Bau der ESS in den europäischen Bemühungen, weltweit führende Forschungsinfrastrukturen zu entwickeln, eine Schlüsselrolle spielt und dass die ESS eine multi-disziplinäre wissenschaftliche Anlage im Dienst der Bio-, Material-, Energie- und Klimawissenschaften darstellt und die Vision untermauert, die hinter den Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für grosse Neutronenanlagen weltweit steht;
in der Erwartung, dass sich weitere Länder an den Tätigkeiten beteiligen, die im Rahmen dieser Satzung gemeinsam durchgeführt werden,
sind wie folgt übereingekommen:
sowie weitere damit verbundene für die Aufgabenerfüllung notwendige Massnahmen. 3. Die Organisation baut und betreibt die ESS ohne Erwerbsstreben. Zur weiteren Förderung von Innovationen sowie des Wissens- und Technologietransfers dürfen in begrenztem Umfang wirtschaftliche Tätigkeiten durchgeführt werden, sofern sie die Haupttätigkeiten nicht beeinträchtigen. Die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten werden in Übereinstimmung mit den Aufgaben der Organisation verwendet. 4. Die Organisation führt ausschliesslich Tätigkeiten zu friedlichen Zwecken durch.
Die Bedingungen für die Aufnahme von Mitgliedern und Beobachtern sind in Artikel 4 festgelegt. 2. Mindestens ein Mitgliedstaat und mindestens zwei weitere Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder müssen Mitglieder der Organisation sein. 3. Die Mitgliedstaaten oder assoziierten Länder verfügen gemeinsam über die Mehrheit der Stimmrechte im Rat. 4. Mitglieder und Beobachter können sich durch eine oder mehrere öffentliche Stellen, darunter auch private Stellen mit einem öffentlichen Auftrag, vertreten lassen, die sie selbst nach ihren eigenen Vorschriften und Verfahren auswählen und benennen. 5. Die Mitglieder und Beobachter der Organisation sowie ihre Vertretungsstellen sind in Anhang 7 aufgeführt. Anhang 7 wird vom Vorsitzenden des Rates laufend aktualisiert.
In dem Antrag ist darzulegen, wie der Bewerber zu der Organisation und ihren Tätigkeiten gemäss Artikel 2 beitragen wird.
Bevor der Rat beschliesst, die Mitgliedschaft oder den Beobachterstatus zu beenden, erhält das Mitglied oder der Beobachter Gelegenheit, diesen Beschluss anzufechten und sich vor dem Rat zu verteidigen.
| Königreich Dänemark | 230 | Mio. EUR |
|---|---|---|
| Bundesrepublik Deutschland | 202,5 | Mio. EUR |
| Republik Estland | 4,61 | Mio. EUR |
| Französische Republik | 147 | Mio. EUR |
| Italienische Republik | 110,6 | Mio. EUR |
| Königreich Norwegen | 46,07 | Mio. EUR |
| Republik Polen | 33,2 | Mio. EUR |
| Königreich Schweden | 645 | Mio. EUR |
| Schweizerische Eidgenossenschaft | 64,5 | Mio. EUR |
| Tschechische Republik | 5,52 | Mio. EUR |
| Ungarn | 17,6 | Mio. EUR |
Alle Beträge beziehen sich auf Preise des Monats Januar 2013.
Die Beiträge von Mitgliedern, die nicht Gründungsmitglieder sind, entsprechen der Tabelle der Mitgliederbeiträge in Anhang 6.
Die Bauplanungs- und Baukosten umfassen die in Anhang 2 aufgeführten Gesamtausgaben (Personalkosten, laufende Kosten und Investitionsausgaben) für den Bau der ESS. Eine Liste der genehmigten Sachleistungen für die Bauplanungsphase befindet sich in Anhang 4. Der Betrag der geschätzten jährlichen Inzidenz von Bau-, Betriebs- und Stilllegungskosten ist in Anhang 2 ausgewiesen.
Die Grundregeln und Prinzipien für Sachleistungen sind in Anhang 3 dargelegt.
3. Jedes Mitglied:
4. Alle Mittel der Organisation, ob Geld- oder Sachleistungen, werden ausschliesslich zur Förderung der Aufgaben der Organisation gemäss Artikel 2 verwendet.
2. Jeder Beobachter ernennt gegebenenfalls eine oder mehrere Vertretungsstellen gemäss Artikel 3 Absatz 4.
Die Organe der Organisation sind der Rat und der Generaldirektor.
Für alle Änderungen der Satzung gelten die Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 723/2009, in der durch den Rat am 2. Dezember 2013 geänderten Fassung (Verordnung [EU] Nr. 1261/2013 des Rates3).
10. Beschlüsse über folgende Belange erfordern die qualifizierte Mehrheit der Stimmen:
11. Für alle anderen Beschlüsse des Rates ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
Die Mitglieder des WBA und des TBA werden zusammen mit ihren Vorsitzenden gemäss der Geschäftsordnung vom Rat ernannt. Das Mandat und die Arbeitsweise des WBA und des TBA werden vom Rat angenommen.
Wenn es die Organisation als vorteilhaft erachtet, kann sie Vereinbarungen mit natürlichen oder juristischen Personen abschliessen. In den Vereinbarungen werden sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt.
Die Mitglieder treffen Vorkehrungen, um den Abbau aller Anlagen und Gebäude der Organisation gemäss Anhang 1 zu gewährleisten. Sie teilen die entsprechenden Stilllegungskosten. Die Kosten entsprechen höchstens drei jährlichen Betriebshaushalten, ausgehend von den durchschnittlichen Betriebskosten der letzten fünf Jahre. Für darüber hinausgehende Kosten ist der Gastgeberstaat der Organisation verantwortlich.
Der Rat erarbeitet und verabschiedet die Stilllegungsregelung mit einer schlüssigen und umfassenden Beschreibung des Stilllegungsverfahrens.
Bezüglich Erfindungen unterliegt die Organisation den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Zudem erlässt sie ihre eigene Regelung für Erfindungen.
Das Haushaltsjahr der Organisation beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember jeden Jahres.
Beim ersten Geschäftsjahr handelt es sich um ein kurzes Haushaltsjahr, das mit dem Tag des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Gründung der Organisation beginnt und am 31. Dezember desselben Jahres endet.
Die Organisation wird auf unbestimmte Zeit gegründet.
Die Einrichtung und interne Arbeitsweise der Organisation richten sich nach:
Die Satzung ist auf der Website der ESS und an ihrem satzungsmässigen Sitz öffentlich zugänglich.
Die vorliegende Satzung umfasst die folgenden Anhänge:
Alle Fassungen dieser Satzung in den Amtssprachen der Europäischen Union sind verbindlich. Keine Sprachfassung hat Vorrang.
Mit diesem Anhang der Satzung des ERIC Europäische Spallationsquelle soll ein Rahmen für das wissenschaftliche und technische Design der ESS-Anlage vorgegeben werden. Er stützt sich auf den Bericht über das technische Design der ESS (TDR-Technical Design Report), der dem ESS-Lenkungsausschuss anlässlich seiner Sitzung im Februar 2013 vorgelegt wurde. Der TDR ist eine der in der Vereinbarung über die Bauplanungsphase der ESS vorgesehenen Leistungen und das Ergebnis der Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen aus ganz Europa und aus Drittländern. Der Anhang beschreibt ferner den Hintergrund des Projekts und den internationalen Kontext der Anlage. Eine Zusammenfassung der geschätzten Kosten und der Zeitplan sind Anhang 2 zu entnehmen.
Die ESS ist eine neue internationale wissenschaftliche Infrastruktur, die in Lund gebaut werden soll. Die Datenverwaltung wird in Kopenhagen stattfinden. Es handelt sich um eine multidisziplinär konzipierte wissenschaftliche Anlage für Biowissenschaften, Physik, Chemie und Materialwissenschaften sowie für die Energie- und Klimaforschung. Sie entspricht der Vision, die hinter den Empfehlungen des Megawissenschaftsforums der OECD (1999) für gross angelegte Neutronen-Einrichtungen weltweit steht.
Der Bau der ESS-Neutronenquelle für Materialwissenschaften ist ein zentrales Element der Bemühungen der EU zum Ausbau ihrer weltweit führenden Grossforschungsanlagen. 2002 wurde in europaweiter Zusammenarbeit ein technischer Bericht mit einem Entwurf und seiner wissenschaftlichen Begründung erstellt. 2003 kam das von den Forschungsministerien der Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten gegründete Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) zu dem Schluss, dass eine einzige 5-MW-Langpuls-Targetstation mit 22 für die Wissenschaft zugänglichen Instrumenten angesichts der Bedürfnisse der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft im zweiten Viertel des 21. Jahrhunderts das optimale technische Bezugsdesign darstellt.
Durch den Bau der ESS, einer Einrichtung mit einer Quelle von bisher unerreichter Leistung, bei der die neue Langpulstechnologie eingesetzt wird, und ihren Betrieb nach dem Prinzip der wissenschaftlichen Exzellenz als Teil des europäischen Quellennetzes wird Europa seine führende Rolle bei Forschungsarbeiten in dem weiten Feld der Wissenschaften beibehalten, die Methoden der Neutronenstreuung einsetzen.
Die grundlegenden Ziele der ESS-Anlage bestehen in der Ermöglichung von Forschungsarbeiten auf der Basis der Neutronenstreuung auf Weltspitzenniveau für europäische Wissenschaftler und dem Streben nach wissenschaftlicher Exzellenz und Höchstleistungen in Bezug auf die Ergebnisse. Alle Teile der Anlage sind im Hinblick auf die Verwirklichung dieser Ziele und die Deckung des europäischen Bedarfs an einzigartigen, hochmodernen Anlagen und verbesserten Forschungskapazitäten ausgelegt. Im Rahmen der Verwirklichung dieser Ziele wird die ESS neue Erkenntnisse liefern, die mit anderen Einrichtungen oder Methoden nicht erreicht werden können, die gesellschaftliche Wirkung von Wissenschaft stärken und die Innovation in Europa fördern.
Die ESS wird aufgrund ihrer langen und hochintensiven Neutronenimpulse die einmalige Möglichkeit bieten, eine breite Palette von Strukturen und unterschiedlichen Zeitauflösungen zu untersuchen. Sie ermöglicht Neutronenstrahlen von nie erreichter Helligkeit und eine intensivere Bestrahlung der Proben als alle bestehenden Spallations-Neutronenquellen. Die hohe Helligkeit macht zahlreiche Untersuchungen möglich, die derzeit nicht durchgeführt werden können, da kleinere Proben in speziellen Probenumgebungen untersucht, verstärkt polarisierte Neutronen eingesetzt, schwächere Signale erfasst und schnelle kinematische Echtzeitmessungen vorgenommen werden können. Die hellen Neutronenstrahlen mit langen Pulsen bei niedriger Frequenz werden eine einmalige Zeitstruktur aufweisen. Diese ermöglicht den effizienten Einsatz langwelliger Neutronenstrahlung. Diese Zeitstruktur wird durch fortgeschrittene Neutronentechnologien genutzt, sodass der Dynamikbereich der ESS-Instrumente grösser wird, insbesondere durch den Einsatz bi-spektraler Strahlung und eine innerhalb eines sehr breiten Spektrums anpassbare Auflösung. Hierdurch erweitern sich die wissenschaftlichen Möglichkeiten erheblich. Durch modernste Datenverarbeitungs- und -analyseverfahren werden die Möglichkeiten und Kapazitäten weiter erhöht.
Die Spallations-Neutronenquelle wird Neutronenstrahlen für unterschiedliche Forschungsinstrumente liefern. Basierend auf der wissenschaftlichen Begründung aus dem Jahr 2002 und den wissenschaftlichen Grundlagen der ESS wird im TDR eine Reihe von Referenzinstrumenten genannt.
Abbildung 1 zeigt den Basisplan des Standorts nordöstlich der Stadt Lund (Schweden). Die wichtigsten Komponenten der ESS-Anlage sind der Beschleuniger, die Targetstation, die Instrumentenausstattung und die zugehörigen Gebäude und Infrastrukturen.
Im Beschleuniger werden Protonen auf eine Energie gebracht, mit der effizient eine Spallation erzielt werden kann. Die Auslegung des ESS-Beschleunigers gewährleistet hohe Leistung und hohe Zuverlässigkeit und stützt sich hauptsächlich auf supraleitende Hohlräume.
In der Targetstation wird der Protonenstrahl aus dem Beschleuniger durch Spallation in mehrere intensive Strahlen langsamer Neutronen umgewandelt, die zu den Instrumenten geleitet werden, in denen die Forschungsarbeiten durchgeführt werden. Für das Target wurde die Drehtarget-Technologie gewählt (im Protonenstrahl rotierendes Rad). Durch die Kombination von Moderator und Reflektor, die das Target umgibt, werden die im Spallationsprozess entstehenden schnellen Neutronen in langsame Neutronen umgewandelt. Diese werden zu den Instrumenten geleitet.
In den Instrumenten werden die Neutronen zur Untersuchung der unterschiedlichen und komplexen Eigenschaften von Materialien eingesetzt. Durch die Langpulstechnologie können die Neutronenstrahlen an jedes einzelne Instrument und jeden Versuch angepasst werden.
Abbildung 1
Basisplan der ESS-Anlage
Der Basisplan der ESS-Anlage umfasst den Beschleunigertunnel (orange), die Radiofrequenzgalerie (rosa), das Targetstationsgebäude (rot), die Versuchsgebäude 1 und 2 (blau) und 3 (grün). Ausserdem sind die Grenzen des Standorts (gepunktete Linie), die Autobahn E 22 (dunkelgrau) und eine mögliche Anordnung der Strassen und Nebengebäude (hellgrau) zu sehen. Der Ursprung (Spallationstarget) liegt auf dem Breitengrad 55,7344° und dem Längengrad 13,2482° (WGS 84).
Das Datenverwaltungs- und Software-Zentrum in Kopenhagen (DMSC) bietet Unterstützung und Dienstleistungen für die Verwaltung und wissenschaftliche Analyse der Daten. Es ist auch für die Pflege der durch die ESS-Instrumente hervorgebrachten Daten sowie für die Erbringung von Diensten für Datenerwerb, ‑handhabung und -analyse und die Unterstützung der Simulation von Versuchen verantwortlich. Das DMSC ist Bestandteil der ESS-Organisation. Es wird eine Nutzerfazilität von Weltniveau sein, die ein breites Spektrum wissenschaftlicher und technischer Nutzer aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten wird.
Abbildung 2
Funktionen des ESS DMSC
| Datenverwaltungs- und Software-Zentrum der ESS (ESS DMSC) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Instrumentenkontrolle und Software | Bereitstellung von Daten | Unterstützung Monte‑Carlo-Simulation | Datenanalyse und ‑visualisierung | Nutzerportal |
| Software für die Instrumentenkontrolle Fernzugang zu Versuchen Echtzeitdarstellung vorverarbeiteter Daten während des Versuchs für den Nutzer operative Unterstützung am ESS Lund | Übermittlung von Rohdaten zu den Hauptservern zur Speicherung Umwandlung von Rohdaten in ein weiterverwendbares Format Portal für internetgestützte und mobile Geräte mit Zugang zu Nutzerdaten (nach EU-Vorschriften) | Entwicklung und Unterstützung von Monte-Carlo-Modellierungssoftware für Neutroneninstrumente Unterstützung der Modellierung instrument/ probenspezifischer Merkmale für die Datenanalyse operative Unterstützung am ESS Lund | Entwicklung und Unterstützung von Software für Datenanalyse und -visualisierung Überbrückungslösungen für die Modellierung von Neutronendaten mit modernster Software für physikalische Modellierung und Theorie Zugang zu Hochleistungsrechnern operative Unterstützung am ESS Lund | Bereitstellung und Unterstützung eines Internet-Nutzer-Portals für die Übermittlung und Prüfung von Nutzervorschlägen Bereitstellung und Unterstützung von Internet-Tools für den Zugang der Nutzer zu ihren Daten operative Unterstützung am ESS Lund |
Daneben ist eine umfassende Infrastruktur (Dienste, unterstützende Labors und Werkstätten, Büros und Einrichtungen für die Nutzer und das Personal) vorhanden.
Wenn sie voll einsatzfähig ist, wird die ESS-Anlage eine Neutronenquelle mit weltweit einmaligen wissenschaftlichen Möglichkeiten sein. Sie wird Neutronenstrahlen in langen Pulsen von mehreren Millisekunden (nominal 2,86 ms) mit niedriger Frequenz (nominal 14 Hz) an die Instrumente der Anlage leiten und so die effiziente Nutzung von thermischen und kalten Neutronenstrahlen von hoher Intensität ermöglichen.
Die ESS soll im stationären Betrieb über 22 Instrumente verfügen.
Die Leistung des Protonenstrahls wird nominal 5 MW betragen; sie wird entsprechend den grundlegenden wissenschaftlichen Zielen optimiert werden. Gegenüber dem ILL (im Jahr 2013) wird mit den Neutronenstreuungsinstrumenten der ESS eine um das Hundertfache höhere Empfindlichkeit für den Nachweis schwacher Signale erreicht werden. Im Vergleich zur SNS und zum J-PARC (im Jahr 2013) wird die ESS für Versuche bis zu 30-mal höhere Strahlungsintensitäten bieten können, mit der gleichen Auflösung für thermische und kalte Neutronen.
Die ESS wird so ausgelegt, dass nach der vollständigen Inbetriebnahme eine hohe Zuverlässigkeit gegeben ist (angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 95 Prozent während der jährlichen operationellen Zeiträume von mehr als 4000 Stunden).
Zur Wahrung der internationalen Führungsposition in Bezug auf die Kapazitäten wird man sich einen angemessenen technischen Spielraum bei der Auslegung vorbehalten, sodass Verbesserungen und Nachrüstungen möglich sind.
Die ESS wird über modernste wissenschaftliche Infrastrukturen und Rechnerkapazitäten verfügen, damit die Möglichkeiten der Neutronenquelle voll ausgeschöpft werden können. Es wird ein umfassender wissenschaftlicher Dienst angeboten, durch den leistungsstärkere, effizientere neutronengestützte Verfahren für zahlreiche wissenschaftliche Disziplinen leichter zugänglich werden.
Für die Zwecke der Planung und der Berechnung der Kosten über die gesamte Lebensdauer der Anlage wurde als Stilllegungsdatum der ESS das Jahr 2065 festgelegt und die Wiederherstellung des Grundstücks für andere Nutzungszwecke unter Berücksichtigung der Umgebung vorgesehen.
Die ESS wird so ausgelegt, dass Einzelpersonen, die Öffentlichkeit generell und die Umwelt vor Schäden während des Baus, des Betriebs und der Stilllegung geschützt sind. Die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wird erleichtert, der Energieverbrauch minimiert und ein erheblicher Teil der Abwärme wird rezykliert.
Der vorliegende Anhang 2 enthält die Gesamtkostenschätzungen, das Budget und den voraussichtlichen Zeitplan für das ESS-Projekt. Es handelt sich um eine Zusammenfassung der im Frühjahr 2014 festgelegten Leistungsgrundanforderungen, die sich auf den TDR und die zugehörigen Unterlagen stützt, die dem ESS-Lenkungsausschuss 2012 vorgelegt wurden, und die in Anhang 1 dargelegten technischen und wissenschaftlichen Designmerkmale berücksichtigt. Bei allen Kostenangaben werden die Preise des Jahres 2013 (Januar) zugrunde gelegt.
Bei der Berechnung der Kosten und der Planung der ESS wurde ein lebenszyklusorientierter Ansatz zugrunde gelegt, d.h., alle Phasen der Lebensdauer der Anlage werden berücksichtigt. Kostenberechnung und Planung werden für folgende Phasen vorgenommen: Bauplanung, Bau, Betrieb (einschliesslich der ersten Betriebsphase und des stationären Betriebs) und Stilllegung. Die gesamten Lebenszykluskosten gehen aus der Abbildung 1 hervor.
Abbildung 1
Lebenszykluskosten der ESS in Mio. EUR
Die Kosten für die Bauplanungsphase schliessen die Design-Update-Phase ein. Die Bauplanungskosten werden auf 80 Mio. EUR angesetzt und umfassen Bar- und Sachleistungen.
Für die Bauphase sind 1843 Mio. EUR vorgesehen (Kapitalkosten vom Beginn der Bauphase am 1. Januar 2013 bis zum Beginn des stationären Betriebs im Jahr 2026). Das Budget für die Bauphase schliesst die Kapitalinvestitionen für 16 Instrumente ein.
Im Zeitraum 2019–2025 wird es parallel zur Bauphase bereits eine erste Betriebsphase geben. Das Budget für die erste Betriebsphase wird sich auf 810 Mio. EUR belaufen und die Mittel für den Betrieb der gesamten Anlage sowie zur Erreichung des TDR-Ziels der Installation von 22 Instrumenten beinhalten. Die Aufschlüsselung der Mittel für den Bau ist Abbildung 2 zu entnehmen. Sie umfasst sowohl Bar- als auch Sachleistungen.
Abbildung 2
Aufschlüsselung der Mittel für die Bauphase. Das Budget für das DMSC (32 Mio. EUR) ist Teil des Budgets für die Neutronenstreuungssysteme (NSS)
Die erste Betriebsphase beginnt mit der Erzeugung, der Bereitstellung und dem Nachweis der ersten Neutronen. Das Budget umfasst die Kosten für das Anlaufen des Betriebs der Maschinen, die Steigerung der Strahlungsleistung, den Beginn des Nutzerprogramms, die ersten Ersatzteile und den Hauptbeitrag zum Bau der 6 verbleibenden der als Basisausstattung vorgesehenen 22 Instrumente. Die Mittel für die erste Betriebsphase sollen die Zeit bis 2025 abdecken, was einen nahtlosen Übergang zum Budget für den stationären Betrieb ermöglicht.
Das Budget für den stationären Betrieb ist für den Zeitraum von 2026 bis 2065 vorgesehen und umfasst alle Ausgaben für den nachhaltigen Betrieb im Einklang mit Anhang 1. Darin enthalten ist ein kleiner Beitrag zur Vervollständigung der Instrumentenausstattung in den ersten Jahren und zur Aufrechterhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit während des stationären Betriebs. Das Budget für den stationären Betrieb beträgt 140 Mio. EUR jährlich.
Abbildung 3
Aufschlüsselung der Mittel für die Betriebsphase. Die Mittel für die Verwaltung der Anlage sind Teil des Verwaltungsbudgets
Nach dem lebenszyklusorientierten Ansatz ist vorgesehen, dass die ESS im Anschluss an die Betriebsphase stillgelegt und für andere Nutzungszwecke wiederhergestellt wird. Die damit verbundenen Kosten sind in den Mitteln für die Stilllegung berücksichtigt (insgesamt 177 Mio. EUR).
Der Zeitplan für Bauplanungsphase, Bauphase, erste Betriebsphase und Phase des stationären Betriebs ist Abbildung 4 zu entnehmen. Die Einhaltung des Zeitplans ist davon abhängig, dass die Bereitstellung der Ressourcen (Personal und Finanzmittel) sich nicht verzögert.
Abbildung 4
ESS-Meilensteine der Bauphase und der ersten Betriebsphase
Das Ausgabenprofil für die Bauphase (2013–2025), die erste Betriebsphase (2019–2025) sowie das erste Jahr des stationären Betriebs (ab 2026) ist Abbildung 5 zu entnehmen. Es umfasst sowohl Bar- als auch Sachleistungen. Die vorgesehenen Ausgaben stützen sich auf die bestmöglichen Schätzungen auf der Grundlage eines Zeitplans, der technische Zwänge aufweist.
Abbildung 5
Budgetprofil für die Bauphase, die erste Betriebsphase und die Phase des stationären Betriebs
Für den stationären Betrieb sind insgesamt 494 Mitarbeiter vorgesehen. Die geplante Personalausstattung für den stationären Betrieb in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ist der Abbildung 6 zu entnehmen.
Abbildung 6
Geplante Personalausstattung im stationären Betrieb
Abbildung 6 umfasst auch die Mitarbeiter des DMSC, für das im stationären Betrieb 60–65 VZÄ vorgesehen sind. Die Personalausstattung des ESS DMSC wird schrittweise aufgestockt werden.
1. Sachleistungen sind nicht in Bargeldform geleistete Beiträge von Mitgliedern an die Organisation, die Folgendes umfassen können: – technische Komponenten für die ESS-Anlage sowie Personal für die Erprobung, die Installation und/oder den Einbau dieser Komponenten; – FuE und Personal für die Ausführung der FuE-Arbeiten; – Personal für besondere Aufgaben während der Bauphase; oder – sonstige Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die für den Bau der ESS-Anlage erforderlich sind.
2. Geeignete Sachleistungen und ihr Wert werden von der Organisation unter Bezugnahme auf die ESS-Projektbeschreibung im Programmplan ausgewählt und beschrieben, der allen Mitgliedern zugänglich gemacht wird. Die Auswahl geeigneter Sachleistungen sollte durch den Wissenschaftlichen Beratungsausschuss oder den Technischen Beratungsausschuss überprüft werden, die auch Empfehlungen aussprechen.
3. Jede Sachleistung ist Gegenstand eines schriftlichen Vertrags zwischen der Organisation und der Stelle, die die Sachleistungen erbringt. Sachleistungen betreffende Verträge sollten (soweit angezeigt) mindestens Folgendes beinhalten/behandeln: – eine technische Beschreibung und Spezifikationen, einschliesslich Anforderungen an Schnittstellen und Einbau; – einen Projektplan einschliesslich Zeitplänen, zu erbringender Leistungen und Meilensteinen; – den veranschlagten Gesamtwert; – Liefer- und Transportbedingungen; – Qualitätskontrolle und Leistungsprüfung vor der Abnahme und Inbetriebnahme; – Unterlagen; Betriebsanleitung, Stückliste, Instandhaltungshandbuch einschliesslich Ersatzteilliste; – Schulung des Betriebspersonals; – technische und finanzielle Kontrollsysteme; – Ernennung der verantwortlichen Mitarbeiter; – Aufgaben und Zuständigkeiten der Organisation und der abgebenden Stelle; – Versicherungen; – Eigentum an bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten; – Nutzung und Verbreitung der neuen Kenntnisse und Schutzrechte; – Genehmigungen und Rechte; – Zugangsrechte; – Eigentumsübertragung; – Berichterstattungsverfahren; – Umfang und Inhalt der formalen Bewertung, die bei der Bereitstellung der Sachleistung vorgenommen wird; – Risikobewertung und Risikomanagement.
4. Der Rat setzt einen «Ausschuss zur Überprüfung der Sachleistungen» ein, der die Vorschläge zur Erbringung von Sachleistungen bewertet. Alle Sachleistungsverträge müssen vom Rat auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses gebilligt werden. Nach der Genehmigung wird dem Mitglied der Wert der Sachleistung als Teil seines Gesamtbeitrags zur ESS gutgeschrieben.
5. Die internen Bestimmungen über Sachleistungen werden durch den Rat geregelt.
6. Der Gesamtwert einer Sachleistung wird im Kalkulationsbuch der Organisation festgelegt. Die Werte im Kalkulationsbuch beruhen, wenn nicht anders vereinbart, auf dem in der Satzung und den Anhängen angegebenen Preisniveau. Die abgebende Stelle ist in vollem Umfang für den Sachbeitrag verantwortlich, auch für die Kosten. Der Euro ist die Standardwährung für alle Sachleistungen. Etwaige Wechselkursschwankungen gehen zulasten der abgebenden Stelle.
| Nr. | ESS-Projekt | Bezeichnung der ESS-Arbeitseinheit | Vertragspartner | Land | Insgesamt (in Tausend EUR) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Beschleuniger | B1 Superconducting Linac is for DESY | DESY | DE | 971,4 |
| 2 | Beschleuniger | Backup Study for ESS Proton Source | ESS Bilbao | ES | 477,08 |
| 3 | Beschleuniger | Normal conducting linac | INFN | IT | 3 725 |
| 4 | DMSC | SD014DE – HDRI Communication Platform | HZG | DE | 470,2 |
| 5 | DMSC | Design update for the ESS Data Management and Software Centre (DMSC) | UCPH | DK | 402,4 |
| 6 | DMSC | Cluster Interim DMSC | UCPH | DK | 1 205,9 |
| 7 | DMSC | MANTID cooperation | UCPH | DK | 123,9 |
| 8 | Instrument | CAMEA | DTU | DK | 480,5 |
| 9 | Instrument | SD017DC/b DK Horizontal Focusing Reflectometer | DTU | DK | 79,5 |
| 10 | Instrument | Compact SANS | DTU | DK | 82,1 |
| 11 | Neutronentechnologien | Neutron Optics | DTU | DK | 80,2 |
| 12 | Instrument | Hybrid Diffractometer | DTU | DK | 168,9 |
| 13 | Instrument | SD001DE/b Bispectral Chopper Spectroscopy | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 393,7 |
| 14 | Instrument | SD001DE/a Cold Chopper Spectroscopy | TUM | DE | 258,7 |
| 15 | Instrument | SD002DE/a High Resolution NSE | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 318,8 |
| 16 | Instrument | SD0002DE/b Wide Angle NSE | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 67,6 |
| 17 | Instrument | SD003DE/a Reflectometer for Liquid Surfaces and Soft Matter | HZB | DE | 533,6 |
| 18 | Instrument | SD004DE/ab Conventional SANS | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 112,1 |
| 19 | Instrument | SD004DE/C Small Sample SANS | HZG | DE | 617,9 |
| 20 | Instrument | SD005DE/a Bi-spectral Powder Diffractometer | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 272,7 |
| 21 | Instrument | SD005DE/b Engineering Diffraction | HZG | DE | 903,7 |
| 22 | Instrument | SD006DE Multi Purpose High Resolution Imaging | HZB | DE | 758,0 |
| 23 | Instrument | SD007DE/b Alternative NSE and Add-ons | TUM | DE | 635,9 |
| 24 | Instrument | SD007DE/c Focusing Optics for Spectroscopy | TUM | DE | 137,1 |
| 25 | Instrument | SD007DE/a Phase Space Transformers | HZB | DE | 65,1 |
| 26 | Instrument | SD008DE Multi Purpose Extreme Environment Diffraction | HZB | DE | 389,3 |
| 27 | Neutronentechnologien | SD009DE – Choppers | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 828,5 |
| 28 | Neutronentechnologien | SD010DE – Detectors | TUM | DE | 4 785,8 |
| 29 | Neutronentechnologien | SD011DE – Polarizers (3HE) | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 417,4 |
| 30 | Neutronentechnologien | SD012DE ESS Specific Sample Environment | HZG | DE | 179,0 |
| 31 | Instrument | SD013DE Test Beam Line | HZB | DE | 1 456,4 |
| 32 | Instrument | SD003DE/b Reflectometer for Magnetic Layers | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 309,0 |
| 33 | Instrument | SD033CZ Complex Environment Engineering Diffractometer | Institute of Physics ASCR | CZ | 1 759,0 |
| 34 | Instrument | Simulation of Neutron Instruments | KU | DK | 938,8 |
| 35 | Neutronentechnologien | Detector Testing Facility | IFE | NO | 1 785,6 |
| 36 | Neutronentechnologien | Detectors | CNR | IT | 510,2 |
| 37 | Target | Waste Disposal, Emissions, Dismantling and Decommissioning | KIT | DE | 19,2 |
| 38 | Target | Target Performance Modelling and Optimization | KIT | DE | 95,9 |
| 39 | Target | Material Properties | KIT | DE | 9,6 |
| 40 | Target | Rotating Tungsten Helium Cooled Target Concept – Replaceable System | KIT | DE | 322,8 |
| 41 | Target | Rotating Tungsten Helium Cooled Target Concept – Permanent System | KIT | DE | 76,7 |
| 42 | Target | Liquid Metal Target | KIT | DE | 1 152,8 |
| 43 | Target | Premoderator, Moderator and Reflector Engineering Design | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 1 512,5 |
| 44 | Target | Shielded Target Monolith System and Beam Extraction | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 845,6 |
| 45 | Target | Liquid Metal Target | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 163,9 |
| 46 | Target | Liquid Metal Target | Paul-Scherrer-Institut | CH | 221,5 |
| 47 | Target | Rotating Tungsten Helium Cooled Target Concept – Permanent System | Forschungszentrum Jülich GmbH | DE | 959,9 |
| 48 | Instrument | SD015DE – Simulation Code Development, Help Desk | HZB | DE | 472,9 |
| 49 | Instrument | SD054NL ULTRA SANS USING NEUTRON SPIN-ECHO MODULATION | Delft University of Technology | NL | 208,54 |
| 50 | Instrument | SD055NL OPTIMISING THE BENEFITS OF SPIN-ECHO LABELLING | Delft University of Technology | NL | 135,21 |
| 51 | Instrument | SD056NL SPIN-ECHO MODULATION IMAGING ADD‑ON | Delft University of Technology | NL | 247,58 |
| 52 | Instrument | SD057NL LARMOR LABELLING IN DIFFRACTION | Delft University of Technology | NL | 135,21 |
| 53 | Target | THE ESS WATER TASK FORCE | ESS Bilbao | ES | 189,2 |
| 54 | Instrument | SD016DC_DK CAMEA | DTU | DK | 43,5 |
| 55 | Instrument | SD018DC_DK COMPACT SANS | DTU | DK | 51,2 |
| 56 | Neutronentechnologien | SD020DC_DK NEUTRON OPTICS | DTU | DK | 54,0 |
| 57 | Target | THE ESS TARGET STATION CONCEPT SELECTION (TSCS) | ESS Bilbao | ES | 264,9 |
| 58 | Target | TARGET TEST STAND | ESS Bilbao | ES | 1 390,75 |
| 59 | Beschleuniger | Backup Study for ESS Low Energy Beam Transport | ESS Bilbao | ES | 445,5 |
| 60 | Beschleuniger | Backup Study for ESS Radio Frequency Quadrupole | ESS Bilbao | ES | 829,6 |
| 61 | Beschleuniger | Backup Study for ESS Drift Tube Linac | ESS Bilbao | ES | 386,77 |
| 62 | Beschleuniger | Backup Study for ESS Spoke Superconducting Linac | ESS Bilbao | ES | 296,1 |
| 63 | Beschleuniger | Advance Welding Facility | ESS Bilbao | ES | 185,11 |
| 64 | Instrument | SD067IT – Vibrational Spectroscopy Instrument | Elettra-Sincrotrone Trieste | IT | 399,5 |
| 65 | Instrument | SD067IT – Time Focussing Crystal‑Chopper Spectrometer (Tempus Fugit) | Elettra-Sincrotrone Trieste | IT | 528,0 |
| 66 | Beschleuniger | HEBT, NC Magnets and Power Supplies | DTU | DK | 1 201,9 |
| 67 | Beschleuniger | Normal conducting linac MEBT | ESS Bilbao | ES | 138,5 |
| 68 | Beschleuniger | Normal conducting linac | INFN | IT | 1 023,1 |
| 69 | DMSC | SD029CH ESS Data Aquisition & Software | Paul-Scherrer-Institut | CH | 48,0 |
| 70 | Instrument | SD016DC_CH TOF-TAS CAMEA | Paul-Scherrer-Institut | CH | 481,0 |
| 71 | Instrument | SD017DC_CH_a Vertical Focusing Ref lectometer | Paul-Scherrer-Institut | CH | 462,0 |
| 72 | Instrument | SD018DC_CH Compact SANS | Paul-Scherrer-Institut | CH | 287,0 |
| 73 | Instrument | SD019DC_CH Hybrid Diffractometer | Paul-Scherrer-Institut | CH | 305,0 |
| 74 | Instrument | SD029CH Multi Purpose High Resolution Imaging | Paul-Scherrer-Institut | CH | 238,5 |
| 75 | Instrument | SD020DC_CH Neutron Optics | Paul-Scherrer-Institut | CH | 407,5 |
| 76 | Target | Hot Cell, Handling of Used Resources | Centrum výzkumu Řež s.r.o. | CZ | 189,0 |
| 77 | Target | Study of target radionuclide chemistry and target radio toxicity | DTU | DK | 123,8 |
| 78 | Target | Optimization of beam extraction | DTU | DK | 206,4 |
| 79 | Target | Hot Cell, Handling of Used Resources | ESS Bilbao | ES | 75,7 |
| 80 | Target | Assessment of radioactive inventory after final shut-down | ESS Bilbao | ES | 47,3 |
| 81 | Target | Target Performance Modelling and Optimization | ESS Bilbao | ES | 293,3 |
| 82 | Target | Optimization of beam extraction | Paul-Scherrer-Institut | CH | 547,5 |
| 83 | Target | Material Properties | Paul-Scherrer-Institut | CH | 249,5 |
| 44 669,8 |
| Tschechische Republik | 2,7 | Mio. EUR |
|---|---|---|
| Königreich Dänemark | 67,6 | Mio. EUR |
| Königreich Schweden8 | 192,8 | Mio. EUR |
Länderliste mit den jeweils zugesagten Beiträgen (Geld- oder Sachleistungen) zu den Baukosten (einschliesslich Kosten der Bauplanungsphase) des ESS (alle Beträge zu Preisen des Monats Januar 2013):
| Land oder zwischenstaatliche Organisation | Vertretungsstelle (z.B. Ministerium, Forschungsrat) |
|---|---|
| Tschechische Republik | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport |
| Königreich Dänemark | |
| Bundesrepublik Deutschland | |
| Republik Estland | |
| Französische Republik | Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) und Commissariat à l’Energie Atomique et aux Energies Alternatives (CEA) |
| Italienische Republik | Istituto Nazionale di Fisica Nucleare (INFN) |
| Ungarn | |
| Königreich Norwegen | Norwegischer Forschungsrat |
| Republik Polen | Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung |
| Königreich Schweden | |
| Schweizerische Eidgenossenschaft |
| Land oder zwischenstaatliche Organisation | Vertretungsstelle (z.B. Ministerium, Forschungsrat) |
|---|---|
| Königreich Belgien | Studiecentrum voor Kernenergie (SCK) |
| Königreich Spanien | |
| Königreich der Niederlande | |
| Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland |
Gemäss dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1478 der Kommission vom 19. August 2015 zur Gründung der Europäischen Spallationsquelle als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC Europäische Spallationsquelle), ABl. L 225 vom 28.08.2015, S. 16. ↩
AS 2016 1615 ↩
Verordnung (EU) Nr. 1261/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsortium für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC) (ABl. L 326 vom 6.12.2013, S. 1). ↩
Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1). ↩
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 77 vom 23.3.2011, S. 1). ↩
Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 12). ↩
SR 0.230 ↩
ab dem 1. Januar 2013 berechneter Betrag ↩
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