0.831.109.332.1•Abkommen zwischen der Schweiz und Spanien über soziale Sicherheit
0.831.109.332.1Bilateral International Treaty01.07.1960
Abgeschlossen am 21. September 1959
Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. März 19602
In Kraft getreten am 1. Juli 1960
Der Schweizerische Bundesrat
und
der Spanische Staatschef
vom Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern auf dem Gebiete der Sozialversicherung zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schliessen, und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Schweizerische Bundesrat: Herrn Dr. Arnold Saxer, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung;
Der Spanische Staatschef:
S. E. Herrn Alonso Alvarez de Toledo y Mencos, Marquis de Miraflores,
ausserordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Spaniens in der Schweiz.
Die Bevollmächtigten haben nach gegenseitigem Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart:
2. Stirbt ein spanischer Staatsangehöriger, der die Bedingungen von Absatz 1, Buchstabe a oder b erfüllt hat, so haben seine Hinterlassenen Anspruch auf die ordentlichen Renten der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung.
3. Spanische Staatsangehörige, die bei Eintritt des Versicherungsfalles keine der Bedingungen von Absatz 1, Buchstaben a oder b erfüllten, sowie ihre Hinterlassenen, haben Anspruch auf Rückerstattung der vom Versicherten und seinen Arbeitgebern entrichteten Beiträge.
4. Spanische Staatsangehörige, denen in Anwendung des vorstehenden Absatzes die Beiträge zurückerstattet worden sind, können gegenüber der schweizerischen Versicherung keine Rechte mehr geltend machen.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.So geschehen am 21. September 1959, in Bern, in zweifacher Ausfertigung, eine in französischer, die andere in spanischer Sprache; beide Fassungen sind in gleicher Weise verbindlich.
| Für die Schweiz: | Für Spanien: |
|---|---|
| Saxer | Marquis de Miraflores |
| Für die Schweiz: | Für Spanien: |
|---|---|
| Saxer | Marquis de Miraflores |
Am Tage der Unterzeichnung des Abkommens fand ein Briefwechsel betreffend den Nachweis der spanischen Staatszugehörigkeit statt. Der Wortlaut des schweizerischen Schreibens, das inhaltlich mit dem spanischen übereinstimmt, folgt hiernach:
Bern, 21. September 1959
Herr Botschafter
Ich habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, mit welchem Sie mir nachstehende Mitteilung gemacht haben:
«Bei Anlass der Unterzeichnung des heutigen Abkommens zwischen der Schweiz und Spanien über soziale Sicherheit habe ich die Ehre, Ihnen folgendes mitzuteilen: Artikel 2 des genannten Abkommens sieht vor: «Die schweizerischen und spanischen Staatsangehörigen sind in den Rechten und Pflichten aus den in Artikel 1 genannten Gesetzgebungen über soziale Sicherheit einander gleichgestellt, soweit in diesem Abkommen nichts Abweichendes bestimmt ist.»
Ich habe die Ehre, Ihnen vorzuschlagen, dass die spanischen Staatsangehörigen, um in den Genuss der Vorteile des heutigen Abkommens zu gelangen, ihre Staatszugehörigkeit durch Vorlage des konsularischen Immatrikulationsausweises nachzuweisen haben.»
Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, dass die schweizerische Regierung diesem Vorschlag zugestimmt hat.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochschätzung.
| Saxer |
|---|
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