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0.973.265.41•Beschluss des Gemeinsamen Rates Nr. 4/1985 EFTA-Industrieentwicklungsfonds für Portugal
0.973.265.41Multilateral International Treaty01.01.1986
Änderung des Statuts1
Unterzeichnet am 17. Dezember 1985
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1986
(Stand am 1. Januar 1986)
Der Gemeinsame Rat,
in Anbetracht des Austritts Portugals aus der Europäischen Freihandelsassoziation wegen des Beitritts dieses Landes zu den Europäischen Gemeinschaften, in dem Wunsche, in diesem Zusammenhang zur weiteren Entwicklung der portugiesischen Industrie beizutragen und deshalb die Tätigkeit des EFTA-Industrieentwicklungsfonds für Portugal weiterzuführen,
gestützt auf Paragraph 5 (a) des EFTA-Ratsbeschlusses Nr. 4/19762,
in Anbetracht des bevorstehenden Beitritts Finnlands zum EFTA-Übereinkommen,
in Anbetracht des Assoziierungsabkommens
beschliesst:
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