Die Farben des Kantons sind schwarz und hellblau gerad.
Art. 2
Das Wappen besteht aus einem der Länge nach geteilten Schild, im rechten schwarzen Feld ein weisser Fluss, im linken blauen Feld drei weisse Sterne, oben und unten des Schildes Abschnitte, in deren ersterem die Worte «Verbündete Schweiz», in letzterem: «Kanton Aargau» schwarz auf Gold geschrieben stehen.
Art. 3
Das Kantonssiegel wird dieses beschriebene Wappen enthalten.
Art. 4
Die Regierungskanzlei, das Appellationstribunal und die Gerichte sollen in ihren Siegeln das nämliche Wappen führen, mit Weglassung der oben und unten angebrachten Inschriften, an deren statt oben «Kanton Aargau» und unten die Benennung der Behörde, welcher es gehört, stehen soll.
Art. 5
Über die Siegel mehrerer und anderer Behörden, als die soeben benannten, wird der zukünftige Kleine Rat die zweckmässigen Verfügungen treffen.
Art. 6
Die Farben des Kantons sollen auf allen demselben zugehörigen Gebäuden und da, wo es bis jetzt üblich war, die Staatsfarbe zu bezeichnen, angebracht werden.
Art. 7
Dieser Beschluss soll gedruckt, öffentlich verlesen und gewohnter Orten angebracht werden.