Es werden der Weiterführung des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) bis Ende 1993 zugestimmt und der Regierungsrat ermächtigt, die Vereinbarung zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen, den Schweizerischen PTT-Betrieben, den Basler Verkehrsbetrieben, der Baselland Transport AG und den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Jura und Solothurn betreffend den integralen Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) abzuschliessen.
Dem Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) wird für die Abgabe des verbilligten Verbundabonnementes ein Kantonsbeitrag von Fr. 7.50 pro verkauftes Monatsabonnement, von Fr. 82.50 pro verkauftes Junioren-Jahresabonnement und von Fr. 90.– pro verkauftes Jahresabonnement gewährt, verbunden mit der Voraussetzung, dass die betreffende Gemeinde, in welcher der Bezüger eines Abonnementes Wohnsitz hat, ihrerseits die übrigen zwei Drittel des Staatsbeitrages, d.h. Fr. 15.– pro verkauftes Monatsabonnement, Fr. 165.– pro verkauftes Junioren-Jahresabonnement und Fr. 180.– pro verkauftes Jahresabonnement übernimmt.