Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands | Omnilex
144.011•Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands
Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands
Der Kanton Appenzell I.Rh. erteilt der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands die Genehmigung.
Art. 2
Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
Geringfügige Änderungen der Vereinbarung hat sie dem Grossen Rat nicht erneut zur Genehmigung zu unterbreiten.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.