Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung | Omnilex
446.900•Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung bei.
Art. 2
Geringfügige Änderungen am Vertrag kann die Standeskommission genehmigen.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.