Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura | Omnilex
105.234•Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura
Der Kanton Bern tritt dem unter der BAG-Nummer 24-062 veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2023 zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier-Konkordat) bei.
Art. 2 Aufhebung
Dieser Beschluss und das Konkordat treten gleichzeitig mit dem Gesetz vom 26. Januar 2016 betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) ausser Kraft und werden aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung entfernt.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.
Art. 4 Obligatorische Volksabstimmung
Dieser Beschluss unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.