Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands | Omnilex
122.30•Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands
Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 122.30-1 veröffentlichten Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands bei.
Art. 2
Der Grosse Rat ist zuständig, die Vereinbarung gemäss Artikel 13 der Vereinbarung zu kündigen.
Art. 3
Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses.
Art. 4
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.