Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes und Festlegung des Beginns der Amtsdauer auf den 1. Januar | Omnilex
162.111•Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes und Festlegung des Beginns der Amtsdauer auf den 1. Januar
Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes und Festlegung des Beginns der Amtsdauer auf den 1. Januar
Die am 1. Oktober 1986 beginnende neue Amtsdauer für einen Teil der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes endet am 31. Dezember 1994.
Art. 2
Die laufende Amtsdauer aller andern Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes endet am 31. Dezember des Jahres, in dem die Amtsdauer zu Ende geht.
Art. 3
Die Amtszeit der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes beginnt künftig am 1. Januar des auf die Erneuerungswahlen folgenden Jahres.
Art. 4
Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.