Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg über die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Freiburg | Omnilex
212.223.4•Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg über die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Freiburg
Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg über die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Freiburg
Die unter der BSG-Nummer 212.223.4 veröffentlichten Vereinbarung vom 20. September 2011/19. Oktober 2011 zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg wird genehmigt.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Anpassungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 3
Der Grosse Rat kann die Vereinbarung gemäss Artikel 7 Absatz 2 kündigen.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt rückwirkend am 1. Januar 2012 in Kraft.