222.153.21•Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft
222.153.21NAV LandwirtschaftLaw01.01.2012
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}(NAV Landwirtschaft) Vom 24.10.2007 (Stand 01.01.2012)
1 | Aushilfen: Einfache Tätigkeiten | | 1'500 | Keine berufliche Ausbildung, unter 18 Jahre | | Praktikantinnen und Praktikanten: im Rahmen eines Studiums an der ETH oder einer FH | Unter vier Monate | 1'507.40 | Studierende | | Praktikantinnen und Praktikanten: im Rahmen eines Programms von LOBAG und Agroimpuls | Unter vier Monate | 2'510 | Praktikantinnen und Praktikanten | | Praktikantinnen und Praktikanten: im Rahmen eines Programms von LOBAG und Agroimpuls | Über vier Monate | 2'670 | Praktikantinnen und Praktikanten | | Befristet Angestellte oder Angestellte ohne Erfahrung, Hilfskräfte: Arbeiten werden gemäss Weisungen ausgeführt. | | 3'140 | Saisonale Arbeitskräfte, Eidgenössisches Berufsattest EBA | | Betriebsangestellte/ Hausangestellte: Arbeiten werden gemäss Auftrag selbstständig ausgeführt. Grundkenntnisse vorhanden | Unter fünf Jahre | 3'140 | Teilprüfung | | Betriebsangestellte/ Hausangestellte: Arbeiten werden gemäss Auftrag selbstständig ausgeführt. Grundkenntnisse vorhanden | Über fünf Jahre | 3'435 | Teilprüfung | | Betriebsangestellte/ Hausangestellte: Eigenständige Arbeitsplanung. Können alle Arbeiten eigenständig ausführen. Gruppenleiterinnen/ Gruppenleiter | Unter fünf Jahre | 3'505 | Fähigkeitszeugnis | | Betriebsangestellte/ Hausangestellte: Eigenständige Arbeitsplanung. Können alle Arbeiten eigenständig ausführen. Gruppenleiterinnen/ Gruppenleiter | Über fünf Jahre | 3'710 | Fähigkeitszeugnis | | Betriebszweigleiterinnen und Betriebszweigleiter: Verantwortung für Betriebszweig. Eigenständige Planung von Teilbereichen | Unter fünf Jahre | 3'655 | Meisterprüfung | | Betriebszweigleiterinnen und Betriebszweigleiter: Verantwortung für Betriebszweig. Eigenständige Planung von Teilbereichen | Über fünf Jahre | 4'215 | Meisterprüfung | | Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter: Verantwortung für Betrieb/ Haushalt. Eigenständige Betriebsplanung | Unter fünf Jahre | 3'870 | Höhere Fachprüfung, Fach-/ Hochschulabschluss | | Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter: Verantwortung für Betrieb/ Haushalt. Eigenständige Betriebsplanung | Über fünf Jahre | 4'445 | Höhere Fachprüfung, Fach-/ Hochschulabschluss | 2. Alppersonal: Richtlöhne je Tag in Franken, Bar- und Naturallohn je Tag (unter Einschluss des Ferienanspruchs, dieser ist separat auszuweisen). | Senninnen und Sennen | 145 | | Zusenninnen und Zusennen; Hirtinnen und Hirten für Kühe, Jung- und Kleinvieh | 125 | | Erwachsene Hilfskräfte | 100 | | Jugendliche Hilfskräfte (40% Arbeitskraft) | 75 | 3. Ferienlohnanteil: a Bei unregelmässiger Arbeitsleistung oder bei kurzem Arbeitseinsatz kann der Ferienlohnanteil mit jeder Lohnzahlung ausgerichtet werden, sofern dies schriftlich vereinbart wurde. b Der prozentuale Ferienlohnanteil beträgt bei einem jährlichen Ferienanspruch von vier Wochen 8,33% und bei fünf Wochen 10,64%. c Er ist in den monatlichen Lohnabrechnungen separat auszuweisen. 4. Der Minimallohn für Angestellte aus den EU-Staaten Bulgarien und Rumänien beträgt CHF 3'140.