222.153.22•Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst
222.153.22NAV HausdienstLaw01.01.2020
{
"legislation": {
"canton": "be",
"source": "ch-lexwork-be",
"systematicNumber": "222.153.22",
"structuredDocumentId": 13646
},
"content": {
"canton": "be",
"systematicNumber": "222.153.22",
"structuredDocumentId": 13646
}
}(NAV Hausdienst) Vom 25.04.2007 (Stand 01.01.2020)
1 | Arbeitnehmende unter 18 Jahren, die nicht dem eidgenössischen Normalarbeitsvertrag unterstehen | | 2'568 | z.B. Au-pair oder Hütedienst | | Mitarbeiter/-in ohne Berufsausbildung | | 3'281 | Angelernte Mitarbeiterin oder angelernter Mitarbeiter in klar umgrenztem Aufgabenbereich, einfache normal belastende Routinearbeiten, geringe Verantwortung. | | Mitarbeiter/-in ohne Berufsausbildung | 4 Jahre Berufserfahrung in der Hauswirtschaft | 3'528 | Angelernte Mitarbeiterin oder angelernter Mitarbeiter in klar umgrenztem Aufgabenbereich, einfache normal belastende Routinearbeiten, geringe Verantwortung. | | Mitarbeiter/-in mit Eidgenössischem Berufsattest EBA oder ohne Berufsausbildung mit vier Jahren Berufserfahrung | | 3'528 | HW-Praktiker/-in in klar umgrenztem Aufgabenbereich, einfache normal belastende Routinearbeiten, geringe Verantwortung. | | Mitarbeiter/-in mit hauswirtschaftlicher Berufsausbildung | | 3'808 | HW-Mitarbeiter/-in mit vermehrter Verantwortung und Selbstständigkeit in mehreren Aufgabengebieten und mit körperlicher Belastung. Kann haushaltsführende und kinderbetreuende Person selbstständig für eine gewisse Zeit vertreten. | | Mitarbeiter/-in mit anspruchsvollerer hauswirtschaftlicher Berufsausbildung | | 4'200 | Selbstständige Übernahme und Ausführung von besonderen Aufgaben mit erhöhten Anforderungen bezüglich (Führungs-) Verantwortung, Selbstständigkeit oder Belastung. Kann haushaltsführende und kinderbetreuende Person selbstständig vertreten. Berufsausbildung oder angelernte HW-Mitarbeiterin oder angelernter HW-Mitarbeiter mit Weiterbildung im Fachbereich und mit Praxis. | 2. Zuschläge: a Kost und Logis: Der Bruttolohn versteht sich ohne Kost und Logis. Werden Kost und Logis bezogen, so sind sie zum Ansatz von CHF 990.– pro Monat in Abzug zu bringen. Der Logisanteil beträgt CHF 345.–. b Zulagen sind im Bruttolohn nicht inbegriffen. 3. Ferienlohnanteil: a Bei unregelmässiger Arbeitsleistung oder bei kurzem Arbeitseinsatz kann der Ferienlohnanteil mit jeder Lohnzahlung ausgerichtet werden, sofern dies schriftlich vereinbart wurde. b Der prozentuale Ferienlohnanteil beträgt bei einem jährlichen Ferienanspruch von vier Wochen 8,33% und bei fünf Wochen 10,64%. Er ist in den monatlichen Lohnabrechnungen separat auszuweisen.