Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband | Omnilex
410.291•Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband
Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband
Die Konvention vom 20. Oktober 1980 zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband, wird genehmigt.
Art. 2
Die Konvention unterliegt gemäss Artikel 6 Ziffer 2 und Artikel 6 c der Staatsverfassung des Kantons Bern dem fakultativen Referendum.
Art. 3
Die Konvention ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.